Das steht Dir zu!
Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) hast, bekommst du einen Regelsatz an Geldleistungen. Wieviel genau, hängt von individuellen Faktoren ab. Dazu gehört zum Beispiel die persönliche Wohnsituation, ob du alleinstehend oder alleinerziehend bist oder ob du noch zu Hause bei den Eltern lebst. Fragen dazu beantwortet dir gern dein Casemanager im U25-Haus.
Was du wissen solltest
Die Höhe des ALG II richtet sich auch danach, was du sonst noch an Leistungen bekommst.
Zum Beispiel Zahlungen der Familienkasse (Kindergeld), Unterhaltsvorschuss, Erziehungsgeld, Ausbildungsbeihilfen, BAFöG-Leistungen oder Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit.
Derartige Leistungen werden mit oder ohne Freibeträge auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Wie sich das bei dir konkret auswirkt, kannst du im Gespräch mit deinen U25-Betreuern erfahren.
Nähere Informationen findest du auch unter den folgenden Links:
Stand: 06.02.2012





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