Archiv-Beitrag vom 01.04.2014FAQ`s zur Pressemitteilung "Jahresabschluss 2013"

Archiv-Beitrag vom 01.04.2014FAQ`s zur Pressemitteilung "Jahresabschluss 2013"

1.    Welche Folgen hat die bilanzielle Überschuldung?
Trotz bilanzieller Überschuldung im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 erwarten wir, dass unser Haushaltsplan 2014 inklusive des Haushaltssicherungskonzeptes genehmigt wird, so dass in diesem Rahmen weiterhin Handlungsfähigkeit besteht.

Analog der Vorgehensweise der Aufsichtsbehörden bei den bereits überschuldeten Stärkungspaktkommunen (z.B. Duisburg, Oberhausen, Remscheid) gehen wir davon aus, dass auch für Mülheim die Wiederherstellung des Eigenkapitals einen "2. Schritt der Haushaltssicherung" nach dem bisher für 2021 geplanten Haushaltsausgleich darstellt.

Gegebenenfalls wäre trotz des geplanten Haushaltsausgleichs das Haushaltssicherungskonzept fortzuführen und mit neuen Maßnahmen zu belegen. Welche Maßnahmen dann eventuell konkret greifen, kann jetzt noch nicht gesagt werden.

Sollte sich beispielsweise die Aktienkurse sukzessive erholen, könnten entsprechende Zuschreibungen erfolgen und im „best case“ wieder „bilanzielles Eigenkapital“ entstehen.

Im Übrigen besteht bei einer überschuldeten Kommune die Gefahr, dass sich beispielsweise die Kreditkonditionen verschlechtern.

2.     Kommt jetzt automatisch der Sparkommissar nach MH?
Die rechtliche Folge „Überschuldung = Sparkommissar“ gibt es nicht. Das wird auch daran deutlich, dass in den bereits überschuldeten Stärkungspaktkommunen wie z. B. Oberhausen, Duisburg, Hagen oder Remscheid kein Sparkommissar eingesetzt ist.

3.    Wird Mülheim an der Ruhr jetzt in den Stärkungspakt Stadtfinanzen aufgenommen beziehungsweise hätte eine frühzeitigere Abwertung dazu geführt, dass Mülheim aufgenommen worden wäre?
Die Werthaltigkeit der Finanzanlagen/RWE Aktien wird seit Aufstellung der Eröffnungsbilanz 2007 in jedem Jahresabschluss geprüft.
Wertkorrekturen gemäß § 35 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (alte Fassung) in Form von außerplanmäßigen Abschreibungen mussten bislang (2007 – 2012) nicht vorgenommen werden.
Ein wesentlicher Grund für die Nichtabwertung der RWE – Aktie bestand darin, dass es sich hierbei um eine rentierliche Finanzanlage handelt.
So lag der Ertragswert der Aktie über der Rendite börsenorientierter Bundeswertpapiere.

Auch eine jetzt im Nachhinein durchgeführte fiktive Berechnung hat gezeigt, dass selbst bei einer durchgeführten Abwertung im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 oder des Jahresabschlusses 2010 eine Teilnahme am Stärkungspakt nicht möglich gewesen wäre.

Eine automatische Aufnahme von bilanziell überschuldeten Städten in den Stärkungspakt gibt es nicht. Es besteht die Hoffnung, dass die Landesregierung eine so genannte Stufe 3 des Stärkungspaktes auflegt und Mülheim daran teilnehmen kann. Dies wird voraussichtlich frühestens ab 2016 möglich sein.

4.    Werden die RWE Aktien jetzt verkauft?
Die RWE Aktien haben zwei Weltkriege überlebt, Währungsreformen, die Einführung des Euros, und sie werden auch die Energiewende überstehen.

Mülheim finanziert durch die Dividendenerträge (bei einem Euro Ausschüttung = rund 10 Millionen Erträge) teilweise die ÖPNV -Defizit, die 2014 bei rund 34 Millionen Euro liegen.

Ein Aktienverkauf ist im Wesentlichen aus drei Gründen derzeit abzulehnen:

Ein Aktienverkauf ist im Wesentlichen aus drei Gründen derzeit abzulehnen:

  • 1.    Die Rendite der RWE Aktien ist (noch) immer höher als die eingesparten Zinsen aus Kassenkrediten.
  • 2.    Die RWE Aktien dienen für die Konzerngesellschaften als ein "Sicherheitsinstrument" für Banken.
  • 3.    Ein Verkauf der Aktien macht nur dann Sinn, wenn die Stadt Mülheim das strukturelle Defizit abgebaut hat und sich danach entschulden möchte. Eine jetzige Vermögensveräußerung wäre ein Einmaleffekt und löst keine strukturellen Probleme (siehe auch Verkauf der RWW-Anteile Anfang 2000).  

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Stand: 01.04.2014

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