Neuwahl einer Schiedsperson
Für den Schiedsamtsbezirk 8 (Speldorf) wird die Neuwahl einer Schiedsperson erforderlich.
Bürgerinnen oder Bürger, die in diesem Schiedsamtsbezirk wohnen, das 30., aber nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und interessiert sind, das Amt einer Schiedsperson auszuüben, werden gebeten, sich bis zum 18. Dezember 2003 schriftlich bei der Oberbürgermeisterin, Amt Rat der Stadt, Bezirksvertretungen und Wahlen, Ruhrstraße 32-34, 45468 Mülheim an der Ruhr, zu bewerben.
Die Bewerbung sollte enthalten:
- Name, Vorname und Anschrift (ggf. Geburtsname)
- Geburtsdatum und – ort
- Beruf
Ferner ist von der Bewerberin oder dem Bewerber kurz dazulegen, welche Erfahrungen für die Ausübung des Schiedsamtes eingebracht werden.
Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört die gütliche Beilegung von Streitfällen in Privatklagesachen und bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in den gesetzlich bestimmten Fällen.
Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Sie erhält keine Vergütung, sondern lediglich den Ersatz von Auslagen.
Für weitere Auskünfte steht das Amt Rat der Stadt, Bezirksvertretungen und Wahlen unter den Rufnummern 455-1621 und 455-1620 zur Verfügung.
Bürgerinnen oder Bürger, die in diesem Schiedsamtsbezirk wohnen, das 30., aber nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und interessiert sind, das Amt einer Schiedsperson auszuüben, werden gebeten, sich bis zum 18. Dezember 2003 schriftlich bei der Oberbürgermeisterin, Amt Rat der Stadt, Bezirksvertretungen und Wahlen, Ruhrstraße 32-34, 45468 Mülheim an der Ruhr, zu bewerben.
Die Bewerbung sollte enthalten:
- Name, Vorname und Anschrift (ggf. Geburtsname)
- Geburtsdatum und – ort
- Beruf
Ferner ist von der Bewerberin oder dem Bewerber kurz dazulegen, welche Erfahrungen für die Ausübung des Schiedsamtes eingebracht werden.
Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört die gütliche Beilegung von Streitfällen in Privatklagesachen und bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in den gesetzlich bestimmten Fällen.
Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Sie erhält keine Vergütung, sondern lediglich den Ersatz von Auslagen.
Für weitere Auskünfte steht das Amt Rat der Stadt, Bezirksvertretungen und Wahlen unter den Rufnummern 455-1621 und 455-1620 zur Verfügung.
Kontakt
Stand: 21.11.2003













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