Akteneinsicht - Bodenschutz und Altlasten

Hängeakten im Archiv. Aufbewahrung und Auffindbarkeit von Dokumenten oder Vorgängen. - Pixabay

Grundeigentümer*innen oder deren Bevollmächtigte wird auf Antrag Akteneinsicht in die grundstücksbezogenen Akten der Unteren Bodenschutzbehörde gewährt.

Die Einsicht durch Bevollmächtigte kann in der Regel nur mit schriftlicher Einverständniserklärung oder Vollmacht der Grundeigentümer*innen gewährt werden.

Bitte nutzen Sie das unten angegebene Formular als Antrag auf Akteneinsicht.

 

Gebühren

Gebühren

Die Akteneinsicht vor Ort ist kostenfrei.

 

Kontakt

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Stand: 25.01.2024

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