Akteneinsicht - Bodenschutz und Altlasten
Grundeigentümern und -eigentümerinnen oder deren Bevollmächtigte wird auf Antrag Akteneinsicht in die grundstücksbezogenen Akten der Unteren Bodenschutzbehörde gewährt.
Die Einsicht durch Bevollmächtigte kann in der Regel nur mit schriftlicher Einverständniserklärung oder Vollmacht des Grundeigentümers beziehungsweise der Grundeigentümerin gewährt werden.
Bitte nutzen Sie das unten angegebene Formular als Antrag auf Akteneinsicht.

Gebühren
Die Akteneinsicht vor Ort ist kostenfrei.

Kontakt
Stand: 23.11.2020
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