Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Untere Bodenschutzbehörde führt ein Altlastenkataster, in das die Erkenntnisse über Altlasten und schädliche Bodenveränderungen sowie die Ergebnisse aus Boden- und Grundwasseruntersuchungen aufgenommen werden.
Grundeigentümerinnen, Grundeigentümern oder deren Bevollmächtigte wird auf Antrag hierzu schriftlich Auskunft erteilt. Die Auskunft an die Bevollmächtigten erfolgt in der Regel nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin.
Bitte nutzen Sie das Onlineformular zum Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

Gebühren
Die Altlastenauskunft ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand kalkuliert und können zwischen 50,- und 500,- Euro betragen.
Eine einfache Auskunft ist kostenfrei.

Kontakt
Stand: 03.08.2020
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