Datenschutzhinweise des Personal- und Organisationsamtes für Anspruchsberechtigte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr

Datenschutzhinweise des Personal- und Organisationsamtes für Anspruchsberechtigte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr

Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 Europäische-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortliche Stelle ist:

Stadt Mülheim an der Ruhr
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 455-0
E-Mail: versenden

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie folgt:

Dr. Marco Plehn
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: versenden

2. Welche Daten werden verarbeitet und woher kommen sie?

Zur Einleitung eines BEM-Verfahrens werden zunächst personenbezogene Daten verarbeitet, die in der Personalverwaltungssoftware der Stadt Mülheim an der Ruhr automatisiert abgefragt werden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um folgende Daten zu Ihrer Person:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Postalische Adresse
  • Beschäftigungsart (Tarifbeschäftigte*r, Beamter oder Beamtin)
  • Beginn der Beschäftigung bei der Stadt Mülheim an der Ruhr
  • Personalnummer
  • Grad der Behinderung
  • Fehlzeiten innerhalb eines definierten zwölfmonatigen Auswertungszeitraums

Im BEM-Erstgespräch und im weiteren Verlauf des BEM-Verfahrens werden – ausschließlich mit Ihrer Einwilligung – nur solche Daten erhoben, die Sie uns mitteilen. Welche Datenkategorien im Einzelnen betroffen sind, hängt daher vor allem davon ab, was der Inhalt des Beratungsgesprächs ist. Betroffen sein können daher auch besondere personenbezogene Daten nach Art. 9 I DSGVO sowie Sozialdaten im Sinne von § 67 SGB X i. V. m. § 35 SGB I.

Grundsätzlich verarbeiten wir aber nur solche Daten, deren Kenntnis erforderlich ist, um ein zielführendes, Ihrer Gesundung und Gesunderhaltung dienendes BEM durchführen zu können.

Angabe zu medizinischen Diagnosen müssen von Ihnen zu keiner Zeit gemacht werden.

3. Wofür werden die Daten verarbeitet (Zweck der Datenverarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Die Daten werden erhoben, um die rechtliche Verpflichtung zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX zu erfüllen, der die Stadt Mülheim an der Ruhr als Arbeitgeberin unterliegt:

„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber […] mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (Betriebliches Eingliederungsmanagement).“

Die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) werden berücksichtigt, hierbei insbesondere der Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO sowie Artikel 88 EU-DSGVO und § 18 DSG NRW.

Im Rahmen des Erstgesprächs wird eine Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 9 Abs. 2 a) EU-DSGVO eingeholt.

4. Wer bekommt meine Daten?

Die im Rahmen des BEM-Verfahrens erhobenen Daten bleiben den BEM-Beauftragten der Stadt Mülheim an der Ruhr für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 167 Abs. 2 SGB IX vorbehalten.

Sie werden in einer BEM-Akte (digital und / oder gedruckt) erfasst und in geeigneter Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur bei Bedarf und mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt. Ihre Daten dienen auch keiner automatisierten Entscheidungsfindung.

Aufgrund der aus der gesetzlichen Arbeitgeberverpflichtung abgeleiteten Dokumentations-verpflichtung, werden ausschließlich folgende Daten in die Personalakte aufgenommen:

  • Einleitung des BEM-Verfahrens (Kopie des BEM-Erstanschreibens)
  • Ergebnis der Einladung (Rückmeldebogen mit der Entscheidung, ob das BEM angenommen oder abgelehnt wird)
  • Abbruch oder Unterbrechung des BEM-Verfahrens
  • Angebotene und / oder umgesetzte Maßnahmen im Rahmen des BEM-Verfahrens
  • Abschluss des BEM-Verfahrens

5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Die BEM-Akte mit allen Daten, die im Rahmen eines BEM-Verfahrens erhoben wurden, wird nach Abschluss dieses Verfahrens drei Jahre lang aufbewahrt bzw. gespeichert und dann der ordnungsgemäßen Datenvernichtung zugeführt bzw. gelöscht.

Bei Widerruf der Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung werden die Daten mit Eingang des Widerrufs vernichtet bzw. gelöscht.

6. Welche Datenschutzrechte habe ich?

Sie haben unter den dortigen gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte:

  • Widerrufsrecht (Art. 7 III DSGVO, jedoch wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt);
  • Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO);
  • Berichtigungsrecht (Art. 16 DSGVO);
  • Löschungsrecht (Art. 17 DSGVO);
  • Einschränkungsrecht (Art. 18 DSGVO);
  • Datenübertragbarkeitsrecht (Art. 20 DSGVO);
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO);
  • Recht auf menschlichen Entscheider (Art. 22 DSGVO);
  • Recht auf Rat des Datenschutzbeauftragten (Art. 38 IV DSGVO);
  • Recht auf Anfrage und Beschwerde bei der einer Aufsichtsbehörde Ihrer Wahl, namentlich zum Beispiel bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Land Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf; Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf; Telefon: 0211 / 38424-0; Fax: 0211/38424-999; E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de (Art. 57 I e, 77 DSGVO);
  • Recht auf gerichtliche Rechtsbehelfe (Art. 78, 79 DSGVO);
  • Recht auf Vertretung (Art. 80 DSGVO);
  • Recht auf Schadensersatz (Art. 82 DSGVO);
  • Recht auf Anregung eines Bußgeldverfahrens (Art. 83 DSGVO, jedoch eingeschränkt bei öffentlichen Stellen wegen § 32 DSG NRW).

7. Habe ich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Sie müssen der Stadt Mülheim an der Ruhr nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Erfüllung des BEM erforderlich sind.

Im Rahmen des Erstgesprächs besteht keine Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Bei Annahme des BEM-Angebotes ist es jedoch sinnvoll, dass Sie den BEM-Beauftragten der Stadt Mülheim an der Ruhr diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, die die BEM-Beauftragten in die Lage versetzen, ein dem Gesetzeszweck (§ 167 Abs. 2 SGB IX) entsprechendes BEM-Verfahren durchzuführen. Stellen Sie uns die Daten nicht bereit, können wir kein BEM-Verfahren durchführen.                                                                                                                                                                                                      

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund Artikel 6 Absatz 1 e) oder f) DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

 

Stadt Mülheim an der Ruhr
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 455-0
E-Mail: versenden

 

Kontakt


Stand: 16.01.2025

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel
fit@job (Logo)
Betriebssport
Mitarbeiter-Initiativen
Laufen gegen Leukämie