Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen
Antworten auf alle Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis
Sie können sich an die Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen wenden, wenn die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises abgelaufen ist und verlängert werden muss. Sie erhalten außerdem Antragsformulare und wichtige Tipps für die richtige Antragstellung.
Schwerbehinderte Menschen, die bereits im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit einer anerkannten "außergewöhnlichen Gehbehinderung" (Merkzeichen aG auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises) sind, können bei Einhaltung einer gewissen Einkommensgrenze den Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen.
Es darf jedoch kein Kraftfahrzeug mit steuerlichen Vergünstigungen angemeldet sein. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden Gutscheine für Fahrten mit Mülheimer Taxen ausgegeben. Die Einzelheiten erfahren Sie bei der Beratungsstelle, dort liegt auch ein Merkblatt bereit.
Die Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen ist außerdem auch Ansprechpartnerin für Schwerbehinderte, die im Arbeitsleben stehen und für Mülheimer Arbeitgebende, wenn es sich um Kündigungsschutz und die begleitende Hilfe im Arbeitsleben handelt.
Ansprechpersonen
Anja Juland
Ruhrstraße 1, Erdgeschoss, Zimmer 33
Telefon: 0208 / 455-5063
Die Beratung kann zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.
Sie können sich bei Fragen zum Schwerbehindertenausweis auch direkt an die Stadtverwaltung Essen wenden.
Stadt Essen
Klinkestraße 29 - 31
45136 Essen
Telefon: 0201 / 88-0
Kündigungsschutz
Alle Arbeitgebenden benötigen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses von schwerbehinderten Arbeitnehmenden die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes in Köln. Ohne diese Zustimmung ist eine ausgesprochene Kündigung unwirksam.
Da auch eine nachträgliche Genehmigung nicht möglich ist, muss rechtzeitig ein Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gestellt werden. Die örtliche Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen ermittelt den Sachverhalt und klärt die Verhältnisse umfassend und erschöpfend auf.
Ausgleichsabgabe
Aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe können Arbeitgebende und schwerbehinderte Arbeitnehmende Gelder für die Schaffung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Arbeitsplätzen erhalten. Kompetente Ingenieure und Ingenieurinnen haben individuelle Problemlösungen für jeden Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Menschen parat.
Begleitende Hilfe
Weil sich viele Schwierigkeiten und Probleme bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmenden aus mangelhafter Information ergeben, berät die Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen auch Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen im Bereich der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.
Wenn es zwischen Arbeitgebenden und schwerbehinderten Arbeitnehmenden zu Konflikten kommt, hilft die Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen als neutrale Gesprächspartnerin weiter.
Kontakt
Stand: 01.07.2021
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