Fassadenschäden durch Spechte

Fassadenschäden durch Spechte

In den letzten Jahren werden vor allem in den Städten immer häufiger und teilweise umfangreiche Spechtschäden an außenisolierten Hausfassaden festgestellt. Meistens sind Fassaden betroffen, bei denen Hartschaum-Dämmplatten, Armierungsgewebe und Außenputz mit grober Körnung eingesetzt wurden. Die Schadensverursacher sind meistens Buntspechte aber auch Grünspechte. Zur Anlage ihrer Bruthöhlen hacken sie einzelne oder mehrere bis faustgroße Löcher in die Fassaden. Die entstandenen Höhlen werden auch von anderen Vögeln, Fledermäusen und Eichhörnchen genutzt. Besonders die Bereiche an Häuserecken scheinen sehr attraktiv für Spechte zu sein.

Hier entstehen verschiedene Konflikte:

  • Die in diesen Höhlen lebenden Tierarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt.
  • Die Schäden können zum Teil erheblich sein.
  • Um Schäden dauerhaft zu vermeiden, sind teure bauliche Massnahmen erforderlich.
  • Frisch sanierte Fassaden können gegebenfalls sofort wieder von Spechten bearbeitet werden.

Die in NRW als gefährdete Brutvögel vorkommenden Stare sind typische Folgenutzer von Spechthöhlen, auch an Gebäuden. - Andreas Schäfer

Grund für die Konflikte

Spechtarten leben eigentlich in alten, kranken oder toten Bäumen. Sie ernähren sich auch von Insekten, die unter der Rinde und im Holz leben. Ihre Brut- und Schlafhöhlen legen sie bevorzugt in weiches, vermodertes Holz an.

Wände mit Außenisolation erscheinen Spechten anscheinend wie überdimensionierte Bäume: Der harte Außenputz entspricht der Rinde und das darunterliegende Dämm-Material klingt wie Faulholz. Sobald ein Specht entsprechend seines arttypischen Verhaltens dagegen hackt, gaukelt der hohle Klang der Fassade Faulholz unter der Oberfläche vor - hier suchen Spechte eigentlich Nahrung und legen ihre Brut- und Schlafhöhlen an.

In Städten sind für Spechtarten geeignete Bäume jedoch sehr selten geworden. Alte Bäume wurden vielerorts gefällt. Kranke, beschädigte Bäume und abgestorbene Äste werden regelmäßig bereits vorsorglich entfernt, damit keine Menschen zu Schaden kommen.

Artenschutz versus Gebäudeschäden

Haben Spechte erstmal Löcher in der Fassade angelegt, dringt Feuchtigkeit ein und reduziert die Dämmwirkung der Isolation. Zudem kann gefrierende Nässe beim nächsten Frost den Fassadenputz weiter beschädigen. Die Folge sind unter Umständen schwere Gebäudeschäden, die umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erfordern. Vor dem Hintergrund sollten die Löcher möglichst bald verschlossen werden.

Abdichtungen oder Reparaturen können jedoch erst vorgenommen werden, wenn sich keine geschützten Tierarten darin befinden. Nicht nur Vögel, Fledermausarten, Eichhörnchen und einige Insektenarten, sondern auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten an Gebäuden stehen unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Dementsprechend ist das Töten, Verletzen, Fangen der Tiere sowie die Zerstörung der Lebensstätten zu jeder Jahreszeit verboten.

Auch die speziell auf alten Baumbestand angepassten Kleiber richten ihre Brutplätze in den Spechthöhlen ein. - Andreas Schäfer

Es gilt: Zu jeder Jahreszeit müssen Löcher vor einem Verschließen auf Anwesenheit von Tieren überprüft werden. Sind Tiere festzustellen müssen die Maßnahmen verschoben werden. Unter Umständen ist es möglich, einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Vorhandene Nester und andere Materialien sollten in jedem Fall vor dem Verschließen entfernt werden, da diese sonst in der Dämmschicht faulen können.

Ersatz von Lebensstätten

Die Tatsache, dass Specht Löcher in Fassaden anlegen dokumentiert zum einen ihr Vorhandensein sowie das Fehlen von natürlichen Brutplätzen. Durch das Verschließen der Spechtlöcher verlieren viele Tierarten ihre Lebensstätten. Diese stehen allerdings unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Dementsprechend ist vor dem Verschluss in den meisten Fällen ein geeigneter Ersatz in der unmittelbaren Nähe zu schaffen. Hier können durch artgerechte Nistkästen und/oder Fassadenquartieren den gesetzlichen Bestimmungen genüge getan werden. Spechte lassen sich jedoch nicht durch Nistkästen ablenken, sie bauen lieber selber.

Schutzmaßnahmen zur Spechtabwehr

a) Prävention

Ein Haus ist kein Baum – bereits beim Bau oder während einer Sanierung dafür sorgen, dass:

  • möglichst feinkörniger und glatter Putz (Körnung unter 2 Millimeter)
  • vollständige Fassadenverkleidungen (unter anderem Metall, Schiefer, Schalungen aus Holz, Kunststoff oder Faser-Zement-Platten)
  • Fassaden- oder Wandbegrünung
  • Massivbau, Natursteinverkleidung oder Klinker

verwendet werden.

b) Vergrämung

Effektiv

  • Attrappen von Spechten an den Fassaden
  • lebensechte Attrappen von Feinden (unter anderem Sperber, Habicht, Uhu)

Teilweise effektiv

  • CDs an Bändern,
  • Flattervorhänge aus Plastikbändern,
  • Windspiele

Bei Vergrämungsmaßnahmen ist es sehr wichtig eine Gewöhnung zu vermeiden - die Attrappen müssen zwar dauerhaft an der Fassade, beziehungsweise am Haus belassen werden, sie müssen aber regelmäßig umgesetzt werden.

c) Vorsorge

Die beste Alternative besteht im Erhalt und Schutz von Bäumen. Häuser sind quasi nur der Ersatz für nicht vorhandenen Baumbestand. Spechtbäume oder auch Habitatbäume können in vielen Fällen erhalten werden. Durch Rückschnitt werden nur Gefahrenäste oder bruchgefährdete Bereich entfernt. Das „stehende Totholz“ kann nicht nur für Spechte Lebensstätte und Nahrungsquelle sein, auch viele andere Höhlenbewohner und Insektenarten finden hier Lebensraum.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. im Beitrag Spechte an der Fassade, sowie auf der Internetseite Gebäudebrüter.

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Stand: 12.06.2023

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