Meldungen und Beschwerden
Immissionen wie Lärm, Staub, Gerüche, Erschütterungen, Licht, Wärme- oder andere Strahlung werden durch verschiedene Quellen verursacht. Wenn es zu Belästigungen durch Betriebe oder Anlagen kommt, empfielt es sich, zunächst die Verursacher*innen (Betreibende der Anlage) anzusprechen. Erst wenn dies nicht möglich oder erfolgreich ist, sollte die Behörde eingeschaltet werden.
Zuständigkeit/Ansprechpersonen:
Beschreibung | Zuständige Stelle | Kontakt |
Für einige Betriebe in Mülheim ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig, ihre Internetseite gibt darüber Auskunft |
Telefon 0211 / 475-4444 |
|
Für alle anderen Betriebe ist die Stadt Mülheim zuständig | Amt für Umweltschutz (Untere Immissionsschutzbehörde) |
Telefon 0208 / 455-7050 E-Mail versenden |
Schulen, Kindergärten und Sportstätten
Beschreibung | Zuständige Stelle | Kontakt |
Einrichtungen, die von der Stadt Mülheim betrieben werden | Bezirksregierung Düsseldorf |
Telefon 0211 / 475-4444 E-Mail |
Einrichtungen, die von privaten Träger*innen oder einem Verein betrieben werden | Amt für Umweltschutz (Untere Immissionsschutzbehörde) |
Telefon 0208 / 455-7050 E-Mail versenden |
Gaststätten und Biergärten
Beschreibung | Zuständige Stelle | Kontakt |
Schank- und Speisewirtschaft | Ordnungsamt |
Telefon 0208 / 455-3232 |
Landwirtschaftliche Flächen
Beschreibung | Zuständige Stelle | Kontakt |
Düngeraufbringung (z. B. Gülle) | Landwirtschaftskammer NRW - Kreisstelle Mettmann |
Telefon E-Mail |
Allgemeine Fragen
Beschreibung | Zuständige Stelle | Kontakt |
Grundsätzliche Informationen |
Amt für Umweltschutz |
Telefon 0208 / 455-7050 E-Mail versenden |
Falls die Belästigung nicht von Betrieben oder Anlagen sondern vom Verhalten von Personen ausgeht, ist das Ordnungsamt zuständig (beispielsweise bei nächtlichen Gartenpartys, beim Verbrennen von Gartenabfällen oder dem privatem Betrieb von Grills und Feuerschalen).
- Hier finden Sie Informationen zum verhaltensbezogenen Immissionsschutz.
Rechtliche Grundlagen
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
- Gaststättengesetz (GaststättenG)
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)
Stand: 07.02.2022
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