Nutzungsbedingungen
Bevor Sie sich eine Abkühlung in der Ruhr gönnen, lesen Sie doch die Nutzungsbedingungen für die Schwimmstellen.
Nutzungsbedingungen für die Schwimmstelle an der Ruhr/
Baden auf eigene Gefahr
§ 1 Allgemeines
(1) Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat im Sinne der Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen R 94.13 eine Badestelle errichtet und hierfür diese Nutzungsbedingungen erlassen. Die Nutzungsbedingungen dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bereich der Schwimmstelle (siehe Luftbild). Die Schwimmstelle umfasst die Liegewiese und den ausgewiesenen Ruhrabschnitt. Die Nutzungsbedingungen sind für alle Gäste verbindlich. Mit dem Zugang zum Gelände erkennt jeder Gast diese Bedingungen sowie alle sonstigen für den Bereich der Schwimmstelle erlassenen Anordnungen an.
(2) Die Schwimmstelle befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und ist von besonders geschütztem Naturschutzgebiet/FFH-Gebiet umgeben. Die Gäste haben besonders auf die Tier- und Pflanzenwelt Rücksicht zu nehmen. Tiere dürfen auch im Umkreis der Schwimmstelle nicht durch Lärmemissionen oder sonstige Handlungen, zum Beispiel Ballspiele, gestört werden. Pflanzen, Bäume und Gehölze dürfen auch im Umkreis der Schwimmstelle nicht beschädigt werden. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Eine Störung, Belästigung oder Gefährdung anderer Personen ist nicht gestattet. Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder andere Medien (zum Beispiel Mobiltelefone) zu benutzen, die andere Gäste belästigen.
(3) Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist verboten. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Zustimmung der Stadt.
(4) Grillen, offenes Feuer und Shisha-Pfeifen sind nicht gestattet und die Schwimmstelle ist von Zigarettenresten freizuhalten. Die Stadt behält sich das Recht vor, in Zeiten großer Trockenheit auch das Rauchen zu untersagen, um Flächenbrände zu vermeiden. Behälter aus Porzellan oder Glas (Flaschen, Shisha-Pfeifen etc.) dürfen nicht benutzt werden, weil es sich bei der Landfläche der Schwimmstelle um einen Barfußbereich handelt und bei Beschädigungen schwere Schnittverletzungen nicht auszuschließen sind.
(5) Das Personal vor Ort übt gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
§ 2 Nutzung der Schwimmstelle
(1) Die Nutzung der Schwimmstelle, die durch eine Bojenkette in der Ruhr abgegrenzt ist, geschieht auf eigene Gefahr. Es besteht nur zeitweilig eine Wasseraufsicht.
Unabhängig von der Wasseraufsicht endet die Nutzungszeit der Schwimmstelle um 22.00 Uhr.
(2) Das Baden in der Ruhr ist nur innerhalb des durch Bojen abgesperrten Bereichs gestattet.
(3) Bei dem Ruhrabschnitt handelt es sich wegen möglicher Abrisskanten ausschließlich um einen Schwimmerbereich. Die Schwimmstelle enthält keinen Nichtschwimmerbereich und ist für Personen, die sich nicht sicher ohne fremde Hilfe fortbewegen oder schwimmen können, nicht geeignet.
(4) Das Hineinspringen, Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Personen in die Ruhr ist verboten. Insbesondere das Hineinspringen "kopfüber" in die Ruhr ist wegen der damit verbundenen besonderen Gefahren verboten.
(5) Das Tragen von Badeschuhen wird - sowohl an Land als auch im Wasser - empfohlen.
(6) Das Befahren der Wasserfläche mit Booten, auch mit Schlauchbooten, Schwimminseln o.ä. ist verboten. Ausgenommen sind Wasserfahrzeuge und Boote der Wasserrettungsorganisationen.
§ 3 Badeverbot
Badeverbote werden über eine Beschilderung an der Schwimmstelle ausgesprochen, wenn
a) das Frühwarnsystem eine Verschmutzung des Wassers (Überschreitung der
hygienischen Wasserparameter) anzeigt,
b) ab und über einem Pegelstand von 312 cm (gemessen am Pegel Hattingen) und
c) ein Gewitter/Unwetter aufzieht.
In diesen Fällen ist den Gästen das Schwimmen und Baden oder sonstiger Aufenthalt im Wasser untersagt.
§ 4 Haftung
(1) Die Gäste benutzen die Schwimmstelle auf eigene Gefahr, unbeschadet der
Verpflichtung der Stadt, das Gelände in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen
Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die Stadt nicht.
(2) Eltern bzw. Begleitpersonen haben auf ihre Kinder bzw. zu betreuenden Personen zu achten und haften für diese.
(3) Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen von Kleidung, Geld und Wertgegenständen wird nicht gehaftet.
Wir danken Ihnen für die Beachtung der Nutzungsbedingungen und wünschen
Ihnen einen angenehmen Aufenthalt an der Schwimmstelle.
Luftbild Schwimmstelle
rote Markierung – Landfläche
weiße Markierung – durch Bojenkette abgegrenzte Wasserfläche
gelbe Markierungen - Einstiegsbuchten
Kontakt
Kontext
Stand: 02.05.2024
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