Archiv-Beitrag vom 02.05.2005Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet der ehemaligen Zinkhütte Eppinghofen

Archiv-Beitrag vom 02.05.2005Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet der ehemaligen Zinkhütte Eppinghofen

Den Ergebnissen der Gefährdungsabschätzung zufolge befinden sich mehr als 100 Grundstücke im Bereich zinkhüttenspezifischer Auffüllungen. Auf den meisten der untersuchten Grundstücke sind derart hohe Bodenbelastungen festgestellt worden, dass sowohl im Hinblick auf das Schutzgut »menschliche Gesundheit« als auch in Bezug auf das Grundwasser Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich wurden.

Die Notwendigkeit zur Sanierung bestand jedoch auf den Grundstücken nur für die jeweils offenen und zugänglichen Bereiche. Nachhaltig versiegelte oder gar überbaute Flächen gehörten nicht dazu, da hier weder ein Kontakt mit dem Boden noch ein Eindringen von Niederschlagswasser möglich ist.

Im Rahmen der Sanierungsuntersuchung wurden verschiedene, prinzipiell in Frage kommende Sanierungsvarianten vergleichend geprüft, mit dem Ziel, die für diesen Standort am besten geeignete Maßnahme nachvollziehbar abzuleiten. Die generelle Vorgehensweise in einer Sanierungsuntersuchung ist in der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) geregelt und sieht die Abwägung verschiedenster Aspekte vor, wozu z.B. technische und finanzielle Kriterien, Fragen der Akzeptanz und Kosten-Nutzen-Betrachtungen und Nachhaltigkeit gehören.

Des Weiteren waren in der Bearbeitung der Sanierungs-untersuchung durch die zuständige Behörde festgelegte qualitative und quantitative Sanierungsziele handlungsleitend:

Qualitative Sanierungsziele

  • Gewährleistung gefahrlose Nutzung
  • Minimierung Schadstoffaustrag
  • weitgehender Bestandserhalt
  • bestandsorientierte Wiederherstellung
  • Kontrollierbarkeit der Maßnahme
  • Nachhaltigkeit der Maßnahme
  • technische Machbarkeit
  • zeitliche Machbarkeit
  • finanzielle Machbarkeit
  • Arbeits- und Anwohnerschutz
  • Akzeptanz

Quantitative Sanierungsziele:

Anforderungen an die Güte des Bodens.
Im Falle der ehemaligen Zinkhütte wurde nach vergleichender Betrachtung verschiedener Strategien der Austausch des oberflächennah und bei typischer Nutzung der Fläche kontaktfähige Boden als vorzugswürdige Maßnahmenvariantedurch den Gutachter abgeleitet. Daraufhin hat die zuständige Behörde entschieden, dass nach dieser Maßnahmenvariante die Sanierung stattfinden soll.

Hiernach wird zwischen den verbleibenden Auffüllungen und dem neuen, mindestens 35 cm bis maximal 100 cm mächtigen Boden, der Einbau eines Trennelements vorgesehen, welches auf dem Großteil der zu sanierenden Flächen insbesondere als Signal-schicht für zukünftige Erdbautätigkeiten dient und wasser-durchlässig gestaltet ist.

In einem begrenzten Bereich des Gebietes ist der Untergrund jedoch so beschaffen, dass ansonsten vorhandene bindige Schichten nicht ausgebildet sind und somit die Gefahr des Auswaschens von Schadstoffen aus den Auffüllungen mit dem Niederschlagswasser größer ist (geologisches Fenster). Für die Flächen in diesem Bereich wird das Trennelement wasserdicht ausgeführt.

Profilierung des bestehenden Gartens vor der Sanierung:

Schema Bodenabtrag



















Profilierung des Gartens nach der Sanierung:

Schema Bodenauftrag


















Sofern die jeweiligen Standortverhältnisse es zuließen, konnte anstelle des Austauschs des Bodens auch ein Auftrag entsprechender Schichtmächtigkeiten vorgesehen werden.

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Stand: 21.05.2007

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