Vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung)
Sie möchten aus besonderem Anlass alkoholische Getränke ausschenken? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) der zuständigen Behörde (§ 12 des Gaststättengesetzes - GastG).
Ein besonderer Anlass kann ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis sein, wie beispielsweise Volksfeste, Schützenfeste oder sonstige Veranstaltungen von Vereinen oder Gesellschaften.
Sie können unmittelbar mit uns Kontakt aufnehmen oder den Antrag online stellen.
Sollten Sie den Alkoholausschank im Rahmen einer Veranstaltung im Freien planen, so muss außerdem gegebenenfalls ein Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung beim Ordnungsamt gestellt werden.
Hinweise:
Sollte die Veranstaltung in einem Festzelt durchgeführt werden, setzen Sie sich bitte mit dem hiesigen Bauordnungsamt unter der Telefonnummer 0208 / 455-6300 in Verbindung.
Ein Merkblatt zum Umgang mit Lebensmitteln auf öffentlichen Veranstaltungen finden Sie unterhalb dieses Beitrags.

Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,- bis 1.000,- Euro.
Die Höhe der Gebühr je Ausschankstelle richtet sich nach dem tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwand.

Kontakt
Kontext
Stand: 10.06.2020
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