Archiv-Beitrag vom 07.09.2010Berechtigte und verpflichtete Teilnehmer/-innen

Archiv-Beitrag vom 07.09.2010Berechtigte und verpflichtete Teilnehmer/-innen

Berechtigt zur Teilnahme sind:

  • alle Spätaussiedler/-innen und neu zuwandernde Ausländer/-innen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus,
  • Ausländer/-innen, die bereits länger in Deutschland leben, Unionsbürger/-innen sowie besonders integrationsbedürftige Deutsche (Auf Antrag im Rahmen verfügbarer Kursplätze).


Verpflichtet zur Teilnahme sind:

  • neu zugewanderte Ausländer/-innen, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können,
  • Ausländer/-innen, die besonders integrationsbedürftig sind und von der Ausländerbehörde zur Teilnahme aufgefordert werden,
  • Ausländer/-innen, die Leistungen nach SGB II beziehen und von den Trägern
    der Grundsicherung wegen mangelnder Deutschkenntnisse zur Teilnahme aufgefordert werden.

 

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Stand: 16.11.2010

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