Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG)
Das Amt für Ausbildungsförderung, beim Amt für Kinder, Jugend und Schule, ist zuständig für die Förderung schulischer Ausbildungsgänge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schüler-BAföG).
Für die Förderung eines Studiums an einer Universität oder Fachhochschule ist das Amt für Ausbildungsförderung des jeweiligen Studentenwerkes zuständig. Weitere Informationen zu Fragen der Förderung, der Zuständigkeit und der Antragsstellung werden Ihnen gerne persönlich erteilt.
Allgemeine Informationen und die Antragsformulare (unter dem Reiter Antragstellung) finden Sie auch auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Ab sofort können BAföG-Anträge auch online gestellt werden. Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie auf der BAföG-Online Seite des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW).
Öffnungszeiten
- Montags und donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstags, mittwochs und freitags bleibt das BAföG-Amt geschlossen
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie jedoch gerne Ihre Anträge und nachzureichenden Unterlagen an der Informationstheke des Rathauses abgeben.
Ansprechpersonen
A bis J | Isabell Hammes | Telefon: 0208 / 455-4516 |
K bis Z | Marcel Kissmann | Telefon: 0208 / 455-4519 |
Kontakt
Stand: 05.06.2018
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