Brunnen und Grundwasserhaltung

Brunnen und Grundwasserhaltung

In Mülheim an der Ruhr betreut die Untere Wasserbehörde in ihrer Zuständigkeit als Sonderordnungsbehörde die Sachgebiete Brunnenbau und Grundwasserhaltung.

Brunnen im Garten. Was ist bei Brunnen und Grundwasserhaltung zu beachten - Pixabay

Wir haben für Sie Informationen zu den folgenden Themen bereitgestellt:

Wofür wird die Förderung von Grundwasser benötigt?

Im privaten oder gewerblichen Bereich kann eine Förderung von Grundwasser auf dem eigenen Grundstück vielfältigen Zwecken dienen, so zum Beispiel:

  • der Gartenbewässerung oder Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen,
  • der Brauchwassergewinnung,
  • der Trinkwasserversorgung außerhalb des öffentlichen Trinkwassernetzes (ländliche Gebiete),
  • der Grundwasserabsenkung im Rahmen von Baumaßnahmen (siehe hierzu Temporäre (zeitlich begrenzte) Wasserhaltung) oder
  • der Betrieb einer Wärmepumpe (siehe hierzu Geothermie - Erdwärme).

In welcher Tiefe liegt das Grundwasser?

Ob ein Brunnenbauvorhaben aufgrund der örtlichen Grundwasserverhältnisse überhaupt lohnenswert ist, hängt von der Tiefe des Grundwasserspiegels ab. Ein Anrecht auf Grundwasser besteht nicht. Auskünfte zu örtlichen Grundwasserverhältnissen können Sie von der Unteren Bodenschutzbehörde ermitteln lassen. Innerhalb des Umweltinformationssystems KOALA wird dort ein Grundwasserkataster geführt. Die Grundwasserauskunft wird nach den dazu erforderlichen Recherchen schriftlich erteilt und ist kostenpflichtig.
Bitte nutzen Sie dazu die Informationen der Unteren Bodenschutzbehörde sowie das dort erhältliche Formular: Auskunft aus dem Grundwasserkataster

Kostenersparnis bei der Gartenbewässerung durch Brunnenbau?

Häufig erwägen Grundstückseigentümer*innen den Bau eines Brunnens, um Kosten für Leitungswasser und die Schmutzwassergebühr zu sparen, insbesondere bei der Gartenbewässerung. Da für den Brunnenbau, die Wartung der Pumpe und so weiter ebenfalls Kosten anfallen, ist es sehr zu empfehlen, die Kosten für die Nutzung von Leitungswasser dem gegenüberzustellen.
Dazu ist es praktikabel den Wasserverbrauch an Leitungswasser bei der Gartenbewässerung zu messen. Dafür kann der eigene Wasserzähler vor und nach der Gartenbewässerung abgelesen werden (ohne dass gleichzeitig Wasserverbrauchende wie zum Beispiel die Waschmaschine eingeschaltet sind oder geduscht wird). Den gemessenen Verbrauch kann man auf die Anzahl an Tagen im Jahr, an denen eine Bewässerung erforderlich ist (erfahrungsgemäß maximal etwa 90 Tage), hochrechnen.
Häufig rentiert sich der Brunnenbau erst nach mehreren Jahrzehnten der Nutzung.
Bitte informieren Sie sich bezüglich der Wasserpreise über das Tarifsystem Ihrer Wasserversorgung.
Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Kostenersparnis bei der Schmutzwassergebühr, wenn für die Gartenbewässerung Leitungswasser genutzt wird. Dazu können Sie sich an die Gebührenabteilung wenden.

Ist zur Gartenbewässerung die Verwendung von Grundwasser für die Umwelt schonender als die Verwendung von Leitungswasser?

Häufig wird angenommen, es sei umweltschonender zur Gartenbewässerung Brunnenwasser aus dem eigenen Brunnen anstelle von Leitungswasser zu verwenden.
Dabei ist zu bedenken, dass die Entnahme von Grundwasser zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels führt. Eine Absenkung des Grundwasserspiegels kann wiederum bedeuten, dass die Vegetation schlechter mit Wasser versorgt wird. Insbesondere grundwasserabhängige Ökosysteme wie Sümpfe und Feuchtgebiete können dann zu Schaden kommen.
Weiterhin speist unser Grundwasser die oberirdischen Gewässer wie Quellen, Bäche, Flüsse, Teiche und Seen. Eine Absenkung des Grundwasserspiegels kann daher bedeuten, dass weniger Grundwasser diesen Gewässern zuströmt.
Kleinere Oberflächengewässer weisen häufig eine besondere und schützenswerte Flora und Fauna auf und sie stellen wichtige Tränken für Wildtiere dar. Für den Menschen, der an Bächen spazieren geht, dienen sie der Erholung. Vor dem Hintergrund des Klimawandels, der durchaus sinkende Grundwasserstände auslösen kann, ist zu bedenken, dass Gewässer auch eine regulierende Wirkung auf das Stadtklima haben.
In dicht besiedelten Gebieten versickert durch die Versiegelung der Flächen weniger Niederschlagswasser. Es bildet sich daher auch weniger Grundwasser. Weiterhin wird der natürliche Grundwasserfluss häufig durch Gebäudekeller umgelenkt, sodass einige Mülheimer Gewässer bereits häufig trocken sind.
Die Verwendung von Brunnenwasser zur Gartenbewässerung sollte daher wohl überlegt sein und muss aus umweltschutzfachlicher Sicht geprüft werden.

Was muss ich tun, wenn ich einen Brunnen errichten möchte?

Zur Errichtung eines Brunnens ist es empfehlenswert sich zu erkundigen, ob es sich von der Wasserverfügbarkeit (In welcher Tiefe liegt das Grundwasser?) und von den Kosten her (Kostenersparnis bei der Gartenbewässerung durch Brunnenbau?) lohnt.
Die Untere Wasserbehörde hat die Aufsicht über das Grundwasser. Das bedeutet, der geplante Brunnenbau, die sogenannte erlaubnisfreie Grundwasserentnahme, ist der Behörde anzuzeigen. Es besteht Anzeigepflicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Errichtung eines Brunnens erforderlich sein. Dann handelt es sich um eine sogenannte erlaubnispflichtige Grundwasserentnahme.
Sowohl die Anzeige des geplanten Brunnenbaus als auch der Antrag zur wasserrechtlichen Erlaubnis müssen bei der Unteren Wasserbehörde erfolgen bevor mit dem Bau des Brunnens begonnen wird.
Das liegt daran, dass Bedingungen vorliegen können, welche der Einrichtung eines Brunnens entgegenstehen können, wie zum Beispiel:

  • Vorkommen von Altlasten, Schutzgebieten und Biotopen und/oder Besonderheiten bezüglich der Wasserqualität und/oder Wassermenge der Oberflächengewässer und des Grundwassers innerhalb des Brunneneinzugsgebietes,
  • eine unsachgemäße Planung der Anlage oder
  • zu erwartende Schäden und Beeinträchtigungen an Häusern und Grundstücken innerhalb des Brunneneinzugsgebietes.

Auf den nachfolgend beiden verlinkten Seiten können Sie sich informieren, ob der von Ihnen geplante Brunnen erlaubnisfrei und damit anzeigepflichtig ist oder ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist:

Was muss ich bei Bauvorhaben beachten, die ins Grundwasser herabreichen?

Geht aus Ihrem Bodengutachten hervor, dass Ihr Bauvorhaben in das Grundwasser herabreicht? Dann muss das Grundwasser abgesenkt werden, bevor die Baugrube ausgeschachtet werden darf. Der Grundwasserspiegel darf beim Ausheben der Baugrube nicht freigelegt werden. Sie benötigen eine wasserrechtliche Erlaubnis für die temporäre Grundwasserabsenkung, da es sich um eine sogenannte Gewässerbenutzung handelt.
Auch das Errichten eines Bauwerkes auf Höhe des Grundwasserspiegels stellt eine Gewässerbenutzung dar. Das Bauwerk, beispielsweise eine Tiefgarage oder ein Keller kann den Grundwasserfluss nachteilig beeinflussen. Sie benötigen auch dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Auf der nachfolgend verlinkten Seite können Sie sich informieren, wie die wasserrechtliche Erlaubnisse für die temporäre Grundwasserabsenkung und für den Einbau in das Grundwasser beantragt werden.

Kontakt


Stand: 21.08.2023

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