Fluglärmmessung 2007

Fluglärmmessung 2007

Zur Ermittlung der aktuellen Fluglärmbelastung im Raum Heißen wurden in der Zeit vom 30. März 2007 bis 27. April 2007 Fluglärmmessungen durchgeführt.
Der Messpunkt befand sich auf einem Privatgrundstück in der Straße Riekenbank in Holthausen nahe der Grenze zwischen den Stadtteilen Menden-Holthausen und Heißen.

Fluglärmmessung Mülheim-Heißen 2007, Lage des Meßstandortes (Stadtplan)

Analog zu den Messungen in 2004 wurden nur Ostwindwetterlagen ausgewertet, um im Sinne einer Maximalbetrachtung die tatsächliche Belastung Heißens bei ungünstigen Wetterlagen zu verdeutlichen. Es ist hierzu darauf hinzuweisen, dass diese Wetterlagen nur zu circa 30 Prozent im Jahr vorherrschen.
Innerhalb des Meßzeitraumes lagen zwar häufig Ostwind-Wetterlagen vor, jedoch konnte kein zusammenhängender 7-tägiger Messzeitraum ausgewertet werden, da zwischendurch immer wieder südliche und westliche Windrichtungen auftraten. Insofern lassen sich die aktuellen Ergebnisse nur eingeschränkt mit den 2004 durchgeführten Messungen vergleichen, da hier jeweils eine zusammenhängende Woche ausgewertet wurde.

Das Gutachten kommt zusammengefasst zu folgenden Ergebnissen:

  • Die Mehrzahl der Maximalpegel bei Überflügen ist in der Regel im Bereich bis zu 75 Dezibel - dB(A) festzustellen. Es wurden aber auch vereinzelte Überflüge mit Maximalpegeln über 80 dB aufgezeichnet, der Höchstwert lag bei 89,9 dB(A). Bei letztgenanntem Ereignis kann allerdings nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um Flugverkehr handelt der dem Flugverkehr des Flughafens Düsseldorf zuzurechnen sind.
  • Die Maximalpegelverteilung weist die meisten Überflüge im Bereich 60 - 65 dB(A) aus einen geringeren Anteil haben Überflüge im Bereich 70 - 75 dB(A).

Die Beurteilungspegel wurden unter anderem anhand der Berechnungsgrundlage DIN 45643 ermittelt und belaufen sich auf folgende Werte:

Tag Datum

Beurteilungspegel

LrFl nach DIN 45643

Anzahl der

ausgewerteten

Überflüge

tags nachts
So. 1. April 2007
51,7 - 77
Mo. 2. April 2007

53,9

37,5 109
Di. 3. April 2007
53,0
38,6 77
Do. 12. April 2007
52,7
38,6 137
So. 15. April 2007 51,6
39,5 156
Di. 17. April 2007 52,6
34,5 69
Fr. 20. April 2007 56,8
36,7 159
Sa. 21. April 2007 51,0
45,6 100


Am Messtag mit der höchsten Belastung (20.4) wurden nach DIN 45643 an der Riekenbank mit 56,8 dB(A) somit etwas höhere Beurteilungspegel ermittelt als 2004 in Mintard (56,1 dB(A)). Werden Beurteilungspegel entsprechend Fluglärmgesetz als Vergleichsmaßstab herangezogen liegen die in Heißen gemessenen Werte um etwa 2 dB(A) höher als 2004 in Mintard.

Nach den unter anderem von Lärmforscher Georg Jansen festgelegten Pegeln für die Kriterien zur Unzumutbarkeit von Fluglärm kann festgestellt werden, dass durch die Höhe der Maximalpegel auf jeden Fall ein Belästigungspotenzial besteht.

Der Arbeitskreis Lärmwirkungsfragen des Umweltbundesamtes geht ferner davon aus, dass tagsüber ab Beurteilungspegeln von 50 bis 55 dB(A) mit Beeinträchtigungen des psychischen und sozialen Wohlbefindens zu rechnen sei. Diese Werte werden in Heißen erreicht beziehungsweise überschritten. Auch hier muss jedoch wieder in die Bewertung einbezogen werden, dass die beeinträchtigenden Wetterlagen nicht ununterbrochen vorherrschen. Bei Messungen über längere Zeiträume, die alle Wetterlagen umspannen, ist daher von niedrigeren Mittelungspegeln auszugehen.

Der Fluglärm-Beurteilungspegel liegt am Tag mit der höchsten Belastung um etwa 14 dB(A) unter den zur Zeit noch gültigen Schwellpegeln der Schutzzonenausweisung gemäß Fluglärmgesetz. Legt man die Eckpunte der bereits beschlossenen aber noch nicht in Kraft getretenen Gesetzes-Novelle heran, liegen die Werte des Tagbeurteilungspegels um mindestens 7 dB(A) unter dem Wert von 60 dB(A) für die Tag-Schutzzone 2 (bei Auswertung des Messtages mit der maximalen Belastung, ohne das oben genannte nicht eindeutig zuordnungsbare Ereignis mit hohem Maximalpegel).

Für die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) wurden an den ausgewerteten Tagen nur relativ wenige Fluggeräusche (23 Ereignisse) festgestellt, wobei diese fast ausschließlich in der ersten Nachstunde und zwischen 3 und 5 Uhr (Transportflüge mit Propellerflugzeugen) stattfanden. Die Maximalpegel lagen hier im Bereich zwischen 50 und 60 dB(A). Es wurde aber auch ein Überflug aufgezeichnet, der zu Maximalpegeln über 70 dB(A) führte und damit bei geöffneten Fenstern Innenpegel von 60 dB(A) und damit Aufwachreaktionen erwarten lässt.
Eine weitergehende Auswertung nach den Kriterien von Arbeitsmedizinerin Barbara Griefahn zur Beurteilung von Aufwachreaktionen ist aufgrund der geringen Datenmenge für den Nachtzeitraum nicht möglich.

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Stand: 02.08.2013

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