Die regional üblichen Brauchtumsfeuer zu Ostern (in der Nacht von Ostersamstag auf Ostersonntag) sind erlaubt und nicht genehmigungspflichtig, soweit ausschließlich unbehandelte pflanzliche Teile wie Äste und Zweige verwendet und Holzhaufen unmittelbar vor dem Entzünden des Feuers aufgebaut werden. Was sonst noch zum Schutz von Tier und Mensch beachtet werden sollte, steht in diesem Beitrag. ...mehr
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