Untersuchungsberechtigungsschein für Berufsanfänger*innen

Untersuchungsberechtigungsschein für Berufsanfänger*innen

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS). 

Mehrere Auszubildende arbeiten in einer Schreinerei. Ausbildung, Arbeitsplatz, Beruf, Werkstatt - Canva

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann ganz einfach online beantragt werden. Rufen Sie den Online-Antrag unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Hier wird nur die Ausweis-App benötigt. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein mit der sogenannten UBS-ID, sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres ärztlichen Termins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

Den untersuchenden Ärzt*innen, die frei gewählt werden können, ist dieser Untersuchungsberechtigungsschein auszuhändigen.

Unterlagen

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion)
  • oder Aufenthaltstitel (mit freigeschalteter Onlinefunktion)
  • oder eID-Karte
Gebühren

Gebühren

  • Keine
Kontakt

Kontakt

Kontext


Stand: 02.04.2024

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