Abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum

Abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum

Ein abgemeldetes Fahrzeug (sogenanntes "Schrottauto") ist nicht mehr zum Verkehr zugelassen.
Dies ist daran zu erkennen, dass auf dem Kennzeichen das Landessiegel NRW nicht mehr vorhanden ist. Nicht zu verwechseln mit dem "TÜV"-Siegel.

Abgemeldetes und in einem Parkhaus abgestelltes Autowrack. Diese Schrottautos behindern den Verkehr und reduzieren den ohnehin schon knappen Parkraum im Stadtgebiet. - Pixabay

Diese Schrottautos behindern den Verkehr und reduzieren den ohnehin schon knappen Parkraum im Stadtgebiet. Die Haltenden eines solchen Fahrzeugs verstoßen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und müssen mit einem Bußgeldverfahren sowie einem Verwaltungsverfahren rechnen.
Ebenso werden die Kosten zur Entsorgung des Fahrzeugs der letzten eingetragenen Halterin*dem letzten eingetragenen Halter (Auskunft Kraftfahrtbundesamt) auferlegt.

Sollte das Fahrzeug verkauft worden sein, so ist dies unverzüglich dem Bürgeramt - Zulassungsstelle - mitzuteilen.

Wenn Sie so ein Schrottfahrzeug am Straßenrand oder auf Parkplätzen sehen, so scheuen Sie sich nicht, das Ordnungsamt über den Meldebogen Schrottauto melden zu verständigen.

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Stand: 17.08.2023

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