Hausordnung

Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern während ihres Aufenthalts in der Westenergie Sporthalle. Der Veranstalter hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Stand: 3. Januar 2017

Der Aufenthalt in der Westenergie Sporthalle ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte und Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Westenergie Sporthalle verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Alle Einrichtungen der Westenergie Sporthalle sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Westenergie Sporthalle hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.

In der Westenergie Sporthalle besteht Rauchverbot. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten.

Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Westenergie Sporthalle und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung die Westenergie Sporthalle sofort zu verlassen.
Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung wie Mäntel, Jacken und Umhänge, können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe, wenn eine bewachte Garderobe am Veranstaltungstag angeboten wird.

Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Westenergie Sporthalle zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittgeldes besteht nicht.
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen.

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten

  • Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
  • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Sämtliche Getränke
  • Speisen
  • Tiere
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
  • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
  • Ton- oder Bildaufnahmegeräte, wenn der Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen für die jeweilige Veranstaltung untersagt hat

Recht am eigenen Bild

Werden durch Mitarbeiter des Mülheimer SportService (MSS), durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Westenergie Sporthalle zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die die Westenergie Sporthalle betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Westenergie Sporthalle hingewiesen. Durch das Betreten der Westenergie Sporthalle willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden.

Lautstärke bei Musikveranstaltungen

Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass während der Veranstaltung im Publikumsbereich über längere Zeit Schallpegel erreicht werden, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter stellt den Besuchern auf Anforderung Gehörschutzstöpsel zur Verfügung.

Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten des MSS durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von drei Monaten entschieden wird.

Die Hausordnung der Westenergie Sporthalle finden Sie ebenfalls zum Herunterladen in der beigefügten PDF-Datei.

Kontext


Stand: 18.04.2023

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