Landschaftsplan - Abschnitt A 1 - Vorbemerkungen

Landschaftsplan - Abschnitt A 1 - Vorbemerkungen

Der Landschaftsplan ist das wesentliche planungsrechtliche Instrument zur Umsetzung des nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetzes. Er hat die Aufgabe, im öffentlichen Interesse Regelungen und Festsetzungen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zu treffen. Dabei bezieht er sich auf den baulichen Außenbereich (=Geltungsbereich Landschaftsplan).

Der bislang gültige Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr - einer der ersten Modellpläne des Landes - ist seit dem 01.06.1982 rechtskräftig. Die fachlichen Grundlagen dieses Planwerkes basieren auf der Datenlage und dem Kenntnisstand gegen Ende der 70er Jahre.

Das fortschreitende Wissen um ökologische Zusammenhänge, die städtebauliche Entwicklung der letzten zwanzig Jahre und das neue Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung machten es dringend erforderlich, den Landschaftsplan zeitgemäß fortzuentwickeln und flächendeckend zu aktualisieren.

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr fasste daher am 17.05.1993 den "Einleitungsbeschluss zur Festlegung des Untersuchungsgebietes und zur Erarbeitung der Fachbeiträge". Das Untersuchungsgebiet umfasst den gesamten baulichen Außenbereich der Stadt Mülheim an der Ruhr (ca. 60 km²). Eine Vorab-Information der Träger öffentlicher Belange erfolgte in 1995. Am 12.09.1996 wurde der Aufstellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr gefasst.

Der Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) wurde mit der Erarbeitung des Landschaftsplanes beauftragt und legte 1998 einen Vorentwurf vor. Durch die Umstrukturierung des KVR konnte dieser das Planwerk nicht bis zur Entwurfsfassung weiterführen, so dass die Stadt Mülheim an der Ruhr 1999 das Büro ökoplan Essen mit der Weiterbearbeitung beauftragte.

Als fachliche Grundlagen des Entwurfes dienten die drei Fachbeiträge:

  • Ökologischer Fachbeitrag (1994, Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten / Landesamt für Agrarordnung - LÖBF)


  • Forstlicher Fachbeitrag (1995, Staatliches Forstamt Wesel)


  • Landwirtschaftlicher Fachbeitrag (1996, Landwirtschaftskammer Rheinland)

sowie die Konzeptstudien:

  • Entwicklungskonzept Saarner Aue (1994, ökoplan Essen)


  • Entwicklungskonzept Ruhraue (Styrum) (1994, Arbeitsgemeinschaft Ruhrbogen)


  • Waldentwicklungsplan (1996, Stadt Mülheim an der Ruhr)


  • Nutzungskonzept Mülheimer Ruhraue (1999, ökoplan Essen)

  • Konzept zur Naherholung (2000, Stadt Mülheim an der Ruhr)

Eine Flächenbilanz der aktuell vorgesehenen Schutzgebietsausweisungen im Vergleich mit dem aktuell rechtsgültigen Landschaftsplan von 1982 und dem KVR-Vorentwurf (1998) ist der Tabelle 1 zu entnehmen.

Tab. 1: Bilanz Schutzgebiete: Aktueller Entwurf ökoplan 2000 / Vorentwurf
KVR 1998 / Rechtsgültiger Landschaftsplan KVR 1982



Anzahl

Fläche (ha)

aktueller Entwurf

KVR 1998

KVR 1982

aktueller Entwurf

KVR 1998

KVR 1982

NSG

18

16

4

1.244,2

1.538,0

133,8

LB

29

41

8

111,1

117,4

28,3

å

47

57

12

1355,3

1.655,4

162,1

Das Flächenverhältnis der vorgesehenen Schutzausweisungen - NSG und LB - entspricht ca. 26% des baulichen Außenbereiches bzw. 15% des Stadtgebietes.


Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

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Stand: 02.12.2005

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