Schülerbeförderung

Schülerbeförderung

Fahrgäste in einer Bahn, Passagiere, ÖPNV, Bus, Reisen, Pendeln, Pendlerinnen - Pixabay

Für Schülerinnen und Schüler werden - soweit die Voraussetzungen der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW erfüllt sind - die notwendigen Schülerfahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Schulort zum Teil übernommen.

In der Regel wird eine Schülerfahrkarte, das sogenannte SchokoTicket (Leistungsumfang), teilfinanziert.

Anträge erhalten Sie zusammen mit einem Merkblatt zur Übernahme von Schülerfahrkosten in den Sekretariaten der Mülheimer Schulen.

Nähere Informationen werden Ihnen gerne persönlich erteilt oder können unter Schulministerium.nrw.de (Informationen für Eltern-Schülerfahrkosten) abgerufen werden.

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Stand: 15.08.2022

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