Schüler*innenversicherung

Schüler*innenversicherung

Mehrere Grundschulkinder rennen mit ihren Schultaschen auf dem Rücken lachend an der Schule vorbei. Grundschulen, Einschulung, - Canva

Schüler*innen sind im Rahmen des Schulbesuches versichert. Dies gilt insbesondere für die Zeiten während des Unterrichts und der Pausen sowie auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen (beispielsweise Ausflüge, Schulfeste).

Neben der gesetzlichen Schüler*innen-Unfallversicherung, die im Falle eines Unfalles mit Personenschaden in Anspruch genommen werden kann, besteht auch eine Haftpflicht für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum der Schüler*innen.

Im Schadensfall ist umgehend die Schulleitung der besuchten Schule zu benachrichtigen.

Kontakt


Stand: 22.03.2023

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel