Die Bundesregierung hat Ende März den Entwurf des sogenannten Anerkennungsgesetzes verabschiedet, das die Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse und Qualifikationen erheblich erleichtern soll.
(vgl. Newsletter Migration und Bevölkerung - MuB - 1/11, 9/10, 1/10).
Als wichtigste Neuerung wird ein Anspruch auf individuelle Prüfung der Qualifikation für Ausländer aus allen Herkunftsländern eingeführt. Bisher hatten nur EU-Bürger darauf ein gesetzlich garantiertes Recht.
Über die Bewertung der Qualifikation muss zukünftig innerhalb von drei Monaten entschieden werden. Allerdings gilt das Gesetz nur für vom Bund geregelte Berufe. Ingenieurs-, Architektur- und Erziehungsberufe werden beispielsweise von den Ländern geregelt. Diese haben aber zugesichert, in Kürze ebenfalls Vereinfachungen einzuführen.
(vgl. MuB 3/11).
Die Bundesregierung schätzt, dass bis zu 300.000 Personen von der Neuregelung Gebrauch machen könnten. Bundestag und Bundesrat müssen der Gesetzesregelung noch zustimmen.
Quelle: Newsletter Migration und Bevölkerung.
(MuB) Nr. 4/2011 und bundesregierung.de
Quelle: Stadt Mülheim an der Ruhr, im Mai 2011
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