Schule von acht bis eins
An vielen Grundschulen besteht auch die Möglichkeit, Schüler*innen für die Betreuungsmaßnahme "Schule von acht bis eins" anzumelden.
Dieses Betreuungsangebot bietet interessierten Eltern für ihre Kinder eine Betreuung über den Unterricht hinaus an.
Für das in unterschiedlicher Trägerschaft geführte Angebot "Schule von acht bis eins" ist ein Elternbeitrag an die jeweiligen Tragenden zu entrichten.
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Stand: 23.03.2023
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