Fluglärmmessungen 2004

Fluglärmmessungen 2004

Aufgrund der anhaltenden Beschwerden der Mülheimer Bürger über den durch den Verkehrsflughafen Düsseldorf verursachten Fluglärm wurden vom 12. Juli bis 10. September 2004 im Auftrag des Amtes für Umweltschutz an drei verschiedenen Standorten Fluglärmmessungen mit Dauermessstationen durchgeführt.

Die Messpunkte befanden sich, analog zu den bereits im Jahr 2001 durchgeführten Messungen, in Speldorf, Mintard und Saarn.
Die Messungen wurden im Vorhinein nicht publik gemacht, um eventuellen Mutmaßungen, zu dieser Zeit könne der Flugverkehr umgeleitet werden, entgegenzutreten. Darüber hinaus kamen innerhalb des zweimonatigen Messzeitraums auch nur 3 Wochen zur Auswertung, welche ebenfalls nicht im Voraus benannt wurden. Hierbei handelte es sich ausschließlich um sogenannte Ostwetterlagen, die für das Mülheimer Stadtgebiet besonders belastend sind und im Jahr 2004 bislang zu ungefähr 30 Prozent vorherrschten. Dies entspricht auch in etwa dem langjährigen Mittelwert.

Die Ergebnisse stellen einerseits eindrucksvoll die tatsächliche Belastung der Stadtteile bei ungünstigen Wetterlagen dar, machen andererseits die Messungen aber nur bedingt vergleichbar mit den Ergebnissen aus 2001, da damals bei allen Windrichtungen gemessen wurde. Es war also im Vorhinein zu erwarten, dass die Messergebnisse im Jahr 2004 etwas höher ausfallen würden, als sie es über einen längeren Zeitraum gemittelt tatsächlich wären. Dieses Vorgehen wurde aber bewusst gewählt, um die Maximalbelastung in den einzelnen Stadtteilen aufzuzeigen.

Die Auswertung der Messergebnisse erfolgte nicht nur auf Basis des für den Schutz des Bürgers eher ungeeigneten Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm, sondern auch nach geltenden DIN-Vorschriften sowie der Leitlinie zur Beurteilung von Fluglärm durch die Immissionsschutzbehörden der Länder. Es wurden sowohl die Dauerschallpegel wie auch die Maximalpegel ausgewiesen.

 

 

Mintard

Speldorf

Saarn

maximal ausgewertete Flugbewegungen

123 am 3.8.

47 am 6.8.

32 am 6.9.

höchster gemessener Dauerschallpegel* tags (6 – 22 Uhr)

56,1 dB(A)

49,3 dB(A)

48,9 dB(A)

höchster gemessener Dauerschallpegel* nachts (22 – 6 Uhr)

41,9 dB(A)

43,4 dB(A)

37,0 dB(A)

Häufigste Maximalpegelbelastung im Bereich

65 - 70 dB(A)

65 - 70 dB(A)

65 - 70 dB(A)

Schwankungsbereich des Maximalpegels

66,8 – 89,5 dB(A)

63,5 - 87,9 dB(A)

64,5 – 85,7 dB(A)

* Dauerschallpegel nach DIN 45643

Somit sind die Belastungen in Mintard am höchsten einzustufen. Mit über 56 Dezibel - dB(A) Dauerschallpegel wird dort bei Ostwetterlagen das Kriterium "Erhebliche Belästigung" des Umweltbundesamtes bereits jetzt erreicht.

Kriterien der Unzumutbarkeit von Fluglärm gemäß Umweltbundesamt (Mittelungspegel)

  • Erhebliche Belästigung: 55 dB(A) tags, 45 dB(A) nachts
  • Gesundheitsbeeinträchtigungen: 60 dB(A) tags, 50 dB(A) nachts
  • Gefahr für Herz-Kreislauf-Erkrankungen: 65 dB(A) tags, 55 dB(A) nachts

Der Arbeitskreis Lärmwirkungsfragen des Umweltbundesamtes geht ferner davon aus, dass tagsüber ab Beurteilungspegeln von 50 bis 55 dB(A) mit Beeinträchtigungen des psychischen und sozialen Wohlbefindens zu rechnen sei. Diese Werte werden bei entsprechenden Wetterlagen in Mintard überschritten und an allen anderen Messpunkten fast erreicht. Vor dem Hintergrund der geplanten Erhöhung der stündlich zulässigen Flugbewegungen auf 45 (derzeit bis zu 38 von 6 bis 22 Uhr und 25 (Sommer) beziehungsweise 15 (Winter) zwischen 22 und 23 Uhr) steht zu befürchten, dass diese Schwelle in Zukunft auch in allen anderen Stadtteilen erreicht werden könnte.

Was die Maximalpegel angeht, so ergibt sich hier ein differenzierteres Bild. Nach Auffassung des Umweltbundesamtes können Einschränkungen des psychischen und sozialen Wohlbefindens sowie körperliche Reaktionen bei Momentanpegeln von über 60 dB(A) einsetzen, und dies unabhängig von der persönlichen Affektlage. Diese Momentanpegel werden an allen Messorten regelmäßig überschritten. Vereinzelt traten auch im Nachtbereich (22 bis 6 Uhr) Maximalpegel auf, die eine Störung der Nachtruhe erwarten lassen.
Eine Auswertung nach den Kriterien der Lärmwirkungsforscherin Griefahn zur Beurteilung von Aufwachreaktionen ist aufgrund der geringen Datenmenge für den Nachtzeitraum (22 bis 6 Uhr) nicht möglich. Es gab nur in Mintard Überflüge nach 22 Uhr. Hier wurde deutlich, dass es sich dabei um die gesetzlich genehmigten Landungen bis 23 Uhr handeln dürfte.

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Stand: 06.08.2013

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