Landschaftsplan - Abschnitt C 2.3 - Naturdenkmale
| Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur und punktuelle, natürliche Landschaftsteile.
Häufig werden natürliche Felsen, Findlinge, besondere Einzelbäume oder Baumgruppen als Naturdenkmal ausgewiesen. |
![]() Naturdenkmal Kopfweiden-Reihe in der Saarner Mark |
Naturdenkmale gemäß § 22 LG
Es werden 51 Objekte als Naturdenkmale festgesetzt.
| Hinweis: |
| Die Naturdenkmale sind mit ihrem Standort in der Festsetzungskarte im Maßstab 1: 10.000 dargestellt. Die textlichen Festsetzungen und Erläuterungen gliedern sich in die Allgemeinen Festsetzungen, die für alle Naturdenkmale gültig sind, und die Besonderen Festsetzungen für die einzelnen Naturdenkmale. |
Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.
Kontakt
Stand: 01.12.2005









[schließen]
Bookmarken bei