Landschaftsplan - Abschnitt C 5.2 - Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Gehölzen

Landschaftsplan - Abschnitt C 5.2 - Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Gehölzen

Die Maßnahmen zur Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Waldmänteln, Baumreihen, -gruppen, Einzelbäumen, Ufergehölzen und Kopfbäumen werden unter den Ziffern

5.2.1 Anlage von Feldgehölzen

5.2.2 Anlage von Hecken

5.2.3 Anlage von Waldmänteln

5.2.4 Anpflanzung von Baumreihen, -gruppen, Einzelbäumen, Ufergehölzen

5.2.5 Pflege von Kopfbäumen

im nachfolgenden Text und in Ihren Grenzen in der Fesetzungskarte 1: 10.000 festgesetzt.



Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

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Stand: 29.11.2005

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