Landschaftsplan - Abschnitt C 5.2.4 - Anpflanzung von Baumreihen, -gruppen, Einzelbäumen, Ufergehölzen

Landschaftsplan - Abschnitt C 5.2.4 - Anpflanzung von Baumreihen, -gruppen, Einzelbäumen, Ufergehölzen

 

Blick in das neue Naturschutzgebiet Schmitterbachtal

Gehölze sollen in der offenen Landschaft den Strukturreichtum erhöhen und das Landschaftsbild beleben. Sie dienen als Wohn- und Lebensstätte für viele Tierarten.

Dazu kommt bei Baumreihen der Windschutz, bei Ufergehölzen der Schutz der Bach- und Flussufer und auf Hanglagen der Erosionsschutz.

 

 

 

Textliche Festsetzungen

Erläuterungen

Zweck der Festsetzungen:

  • Schaffung von Lebensräumen für zahlreiche, zum Teil gefährdete und seltene Tier- und Pflanzenarten,
  • Ergänzung und Optimierung vorhandener Gehölzbestände,
  • Anbindung isoliert liegender Biotope an das Netz,
  • Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes und somit Steigerung des Erlebniswertes der Landschaft in ausgeräumten, intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichen,
  • Begleitung von Wander- und Radwegen.

 

Bei der Anpflanzung von Baumreihen, -gruppen, Einzelbäumen und Ufergehölzen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze als Baumschulpflanzen nach den geltenden Gütebestimmungen zu verwenden. Es sind ausschließlich Gehölzarten der potentiellen natürlichen Vegetation zu verwenden.

Die Anpflanzungen sind fachgerecht auszuführen und bis zur Sicherung des Bestandes, mindestens jedoch zwei Jahre lang, ordnungsgemäß zu pflegen und vor Wild- und Weideviehverbiss zu schützen. Ausfälle sind durch Nachpflanzungen zu ersetzen.

Anpflanzungen an Fließgewässern sind im Sinne der Richtlinie für naturnahen Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern des Landesamtes für Wasser und Abfall NRW durchzuführen.

Die Festsetzungen erfolgen gem. § 26 (2) Landschaftsgesetz (LG).

Soweit erforderlich, sollen für die Durchführung der Anpflanzungen Ausführungs- beziehungsweise Pflegepläne erstellt werden.

Die Bestimmungen bezüglich der Schutzstreifen für Leitungen sowie die geltenden Richtlinien für Anpflanzungen an Straßen sind zu beachten.

Die Anpflanzungen sind mit den zu beteiligenden Behörden, Stellen beziehungsweise Ver- und Entsorgungsunternehmen abzustimmen.

5.2.4.1
Länge circa 900 Meter

Anpflanzung einer Baumreihe aus heimischen, standortgerechten Baumarten nördlich entlang der Reuterstraße.

Die Anpflanzung befindet sich im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Nr. 2 Hexbachtal und Winkhauser Bachtäler.

5.2.4.2
Länge circa 350 Meter

Anpflanzung einer Baumreihe aus heimischen, standortgerechten Baumarten an der Rembergstraße.

Die Anpflanzung befindet sich im LSG Nr. 1 Oppspring und Rumbachtal.

5.2.4.3
Länge circa 395 Meter

Entwicklung eines Ufergehölzes ist durch Initialpflanzung von Schwarz-Erlen, Weiden und Eschen entlang des Mühlenbaches am Aubergweg.

Die Anpflanzung befindet sich im  Landschaftsbestandteil (LB) Nr. 14 Oberlauf des Mühlenbaches.

Die Maßnahme dient der Wiederherstellung eines naturnahen Fließgewässers.

 

5.2.4.4
Flächengröße circa 35 Quadratmeter

Anpflanzung einer Gehölzgruppe aus fünf Schwarz-Erlen (Heister) auf der Uferböschung unmittelbar oberhalb der Befestigungen an der Mendener Brücke.

Die Anpflanzung befindet sich im Naturschutzgebiet (NSG) Nr. 4 Saarn-Mendener Ruhraue.

Die Maßnahme dient der naturnahen Uferbefestigung sowie der Strukturanreicherung.

 

5.2.4.5
Flächengröße circa 0,6 Hektar

Im Anschluss an das Ruhrufer im südlichen Bereich des Kellermanns Lochs.

Initialbepflanzung (truppweise zu jeweils circa 50 Stück) mit Silber-Weide (Salix alba) und Hoher Weide (Salix x rubens). Pflanzgut aus Stecklingen aus der unmittelbaren Umgebung, Pflanzabstand circa 1 Meter.

Die Anpflanzung befindet sich im NSG Nr. 4 Saarn-Mendener Ruhraue.

Die Maßnahmen dient der Initiierung eines Silberweiden-Auenwaldes.

5.2.4.6.


5.2.4.7

Länge circa 110 Meter

Anpflanzung einer Gehölzreihe entlang der Erweiterungsfläche westlich des Friedhofes "Landsberger Straße".

entfällt


Die Anpflanzung befindet sich im LSG Nr. 19 Saarn-Selbecker Hochflächen.

5.2.4.8
Länge circa 50 Meter

Anpflanzung einer Ufergehölzreihe aus Schwarz-Erlen entlang des Poldergrabnes süd-westlich Dicken am Damm.

Die Anpflanzung befindet sich im LSG Nr. 20 Ruhraue zwischen Menden und Mintard.

5.2.4.9
Länge circa 100 Meter

Anpflanzung einer Ufergehölzreihe aus Schwarz-Erlen entlang des Poldergrabens nördlich Haus Kron.

Die Anpflanzung befindet sich im LSG Nr. 20 Ruhraue zwischen Menden und Mintard.

5.2.4.10
Länge circa 630 Meter

Anpflanzung einer Ufergehölzreihe aus Schwarz-Erlen entlang des Poldergrabens südlich Haus Kron.

Die Anpflanzung befindet sich im LSG Nr. 20 Ruhraue zwischen Menden und Mintard.

5.2.4.11
Länge circa 400 Meter

Anpflanzung einer Ufergehölzreihe aus Schwarz-Erlen und Eschen längs des Zinsbaches.

Die Anpflanzung befindet sich im LSG Nr. 20 Ruhraue zwischen Menden und Mintard.

5.2.4.12
Länge circa 300 Meter

Anpflanzung einer Baumreihe aus Gewöhnlichen Eschen nördlich entlang des Weges Durch die Aue.

Die Anpflanzung befindet sich im LSG Nr. 20 Ruhraue zwischen Menden und Mintard.

5.2.4.13
Länge circa 2300 Meter

Anpflanzung einer Ufergehölzreihe aus Schwarz-Erlen entlang des Alpenbaches süd-westlich des Weges Durch die Aue.

Die Anpflanzung befindet sich im LSG Nr. 20 Ruhraue zwischen Menden und Mintard.

5.2.4.14
Länge circa 100 Meter

Ergänzung des Gehölzbestandes an der Sportanlage Stooter Straße.

Die Anpflanzung befindet sich im LSG Nr. 19
Saarn-Selbecker Hochflächen
.

5.2.4.15
Länge circa 120 Meter

Anpflanzung einer Baum- und Strauchgruppe auf der Böschungskante westlich Dümpelweg.

Die Anpflanzung befindet sich im LSG Nr. 11 Oppspring und Rumbachtal.

Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

Kontakt


Stand: 22.05.2015

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