Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

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Rechtliche Grundlagen

Erlass 13-63 Nr. 3 (BASS)

Der Erlass 13-63 Nr. 3 „Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ vom 15. Oktober 2018 bildet die rechtliche Grundlage für die Deutschförderung von neu zugewanderten Schüler*innen.

Relevante Auszüge: 2.3; 3.1; 4.1.1 - 4.1.3;

https://bass.schul-welt.de/18431.htm

Referenzrahmen Schulqualität – QUA-LiS Nordrhein-Westfalen

Der Referenzrahmen Schulqualität NRW dient der kriteriengeleiteten, schulformunabhängigen und verbindlichen Orientierung für innerschulische und außerschulische Bildungsakteur*innen darüber, was eine „gute Schule“ ausmacht. Zudem stellt er die Grundlage für die Weiterentwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität in allen Handlungsfeldern dar.

Für den Unterricht mit neu zugewanderten Schüler*innen sind folgende Dimensionen relevant:

(Den Dimensionen sind Kriterien und "aufschließende" Aussagen zugeordnet.)

2.6 – Schüler*innenorientierung und Umgang mit Heterogenität

Relevante Auszüge: Kriterium 2.6.1 und 2.6.2 (Seite 38/39)

2.7 – Bildungssprache und sprachsensibler Fachunterricht

Relevante Auszüge: Kriterium 2.7.1 und 2.7.2 (Seite 40/41)

2.8 – Transparenz, Klarheit und Strukturiertheit

Relevante Auszüge: Kriterium 2.8.2 (Seite 42)

https:/www.schulentwicklung.nrw.de/e/upload/referenzrahmen/download/Referenzrahmen_Veroeffentlichung.pdf

KultusMinisterKonferenz-Empfehlungen

Die Kultusministerkonferenz hat bereits in den vergangenen Jahren das heißt: seit 1996 immer wieder die grundlegende Bedeutung bildungssprachlicher Kompetenzen in der deutschen Sprache für den Schulerfolg betont. Dazu gehören 

  • 3.1. der Beschluss der Kultusministerkonferenz „Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule“ vom 25. Oktober1996 in der Fassung vom 5. Dezember 2013 und 
  • 3.2. der neue Beschluss „Bildungssprachliche Kompetenzen in der deutschen Sprache stärken“ sowie 
  • 3.3. die „Empfehlung der Kultusministerkonferenz für einen sprachsensiblen Unterricht an beruflichen Schulen“ (beide vom 5. Dezember 2019).
  • 3.1. Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule

Die Schulen sind gefordert, pädagogische Handlungskonzepte für den Umgang mit Vielfalt zu entwickeln und umzusetzen. Das gemeinsame Lernen in allen Fächern ist eine zentrale Voraussetzung für interkulturelle Lernprozesse.

Schule nimmt Vielfalt zugleich als Normalität und als Potenzial für alle wahr. Sie ist zentraler Ort für den Erwerb bildungssprachlicher Kompetenzen.

Relevante Auszüge siehe Seite 3, 5 und 8

https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1996/1996_10_25-Interkulturelle-Bildung.pdf

3.2. „Bildungssprachliche Kompetenzen in der deutschen Sprache stärken“

Die folgenden zehn Grundsätze hat die Kultusministerkonferenz dazu beschlossen:

  1. Sprachliche Bildung und Sprachförderung erfolgen durchgängig und systematisch über alle Bildungsetappen hinweg, vom Übergang aus dem Elementar- in den Primarbereich bis in die Sekundarbereiche der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
    Beispiele für Nordrhein-Westfalen: Seite 13
  2. Sprachliche Bildung ist Querschnittsaufgabe aller an schulischer Bildung Beteiligten und durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Fächern, Lernbereichen und Lernfeldern; entsprechende Angebote des Ganztags bieten hier zusätzliche Potentiale.
  3. Konzepte zur sprachlichen Bildung und Sprachförderung sind Teil von Unterrichts-und Schulentwicklung.
    Beispiele für Nordrhein-Westfalen: Seite 46 und 47
  4. Sprachliche Bildung und Sprachförderung tragen zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung und Welt- sowie Wertorientierung bei.
  5. Sprachliche Bildung und die gezielte Ausbildung bildungssprachlicher Kompetenzen tragen zur individuellen Begabungsentfaltung bei.
  6. Für die sprachliche Bildung und Sprachförderung wird Mehrsprachigkeit als Ressource verstanden; entsprechende Kompetenzen der Schüler*innen werden erkannt und angemessen benutzt.
  7. Sprachförderung basiert sowohl auf standardisierten als auch auf informellen Diagnoseverfahren.
  8. Sprachliche Bildung und Sprachförderung orientieren sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden nach Möglichkeit durch evidenzbasierte Maßnahmen und Verfahren unterstützt.
    Beispiele für Nordrhein-Westfalen: Seite 96 und 97
  9. Die Digitalisierung ist zugleich Herausforderung und Chance für die sprachliche Bildung und Sprachförderung.
  10. Die Vermittlung von Konzepten der sprachlichen Bildung und Sprachförderung sollte möglichst Bestandteil aller Phasen der Lehrer*innenbildung sein und ist im Rahmen der fachschulischen Ausbildung von Erziehenden zu berücksichtigen.

https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2019/2019-12-06_Bildungssprache/2019-368-KMK-Bildungssprache-Beispiele.pdf

3.4. „Empfehlung der Kultusministerkonferenz für einen sprachsensiblen Unterricht an beruflichen Schulen“

Bildungssprachliche Kompetenzen in der deutschen Sprache sind für alle Schüler*innen die wesentliche Voraussetzung zum Lernen und für den Schulerfolg. Sie haben daher herausragende Bedeutung bei der Verbesserung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit.

In dieser Empfehlung wird sprachsensibler Unterricht als Aufgabe aller Fächer, Lernfelder und Lernbereiche und somit als Querschnittsaufgabe von Schule verstanden.

Das heißt gleichzeitiges Lehren und Lernen von Sprache und Fachinhalten in einem sprachsensiblen Unterricht.

Sprache wird zielorientiert eingesetzt und in den Unterricht bewusst integriert, um die Schüler*innen zu unterstützen.

Die berufssprachliche Entwicklung zielt darauf ab, bildungssprachliche Kompetenzen zu fördern und situationsgerecht Fachsprache anzuwenden. Durch zielorientierte Einbindung von Berufs-, Bildungs- und Fachsprache sollen inhaltliche Lern- und Verstehensprozesse unterstützt werden.

Sprachsensibles Unterrichten ist Aufgabe jeder einzelnen Lehrkraft. Hierbei ist das Potenzial der Mehrsprachigkeit zu beachten.

Den Lehrkräften sind der notwendige Kompetenzzuwachs durch Fortbildungs- und Unterstützungsangebote zu ermöglichen.

https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2019/2019_12_05-Sprachsensibler-Unterricht-berufl-Schulen.pdf

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Stand: 15.02.2021

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