Schulpraktika

Schulpraktika

Sicht durch ein Bücherregal: Schülerin und Schüler in der Bibliothek. Schulraktika, Praktikum, Studium, Studierende, Ausbildung - Pixabay

Wir bieten an:

  • Betriebspraktikum
    In dieser Zeit werden einfache, aber typische Aufgaben eines bestimmten Berufes übertragen und es können unmittelbare Erfahrungen in der Arbeitswelt (je nach Situation und Eignung) gesammelt werden.
  • Sozialpraktikum
    Ein Betriebspraktikum, das ausschließlich in den städtischen Kindergärten oder Grundschulen absolviert werden kann.
  • Langzeitpraktikum oder Jahrespraktikum
    Ein Betriebspraktikum, das an mindestens einem Tag in der Woche, über mehrere Monate oder während des gesamten Schuljahres absolviert werden kann.
  • Berufsfelderkundung
    Die Berufsfelderkundung (BFE) findet im Rahmen des Projektes "Kein Abschluss ohne Anschluss" statt.
  • Girls'Day- und Boys'Day
    Information des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Schulpraktika:

  • im Tierheim
  • im Kindergarten
  • im Ordnungsamt
  • im MedienHaus
  • und in anderen Bereichen

Da dieses Angebot für alle Schulen in Mülheim an der Ruhr und Umgebung gilt, kann kein Praktikumsplatz garantiert werden.

So funktioniert es:

Sie schicken eine E-Mail und erhalten eine Liste mit allen möglichen Einsatzstellen, zu denen dann mindestens drei Monate vor Praktikumsbeginn telefonisch Kontakt aufgenommen werden muss.

Beim Kulturbetrieb (z. B. im MedienHaus) und in den Kindergärten ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zwingend erforderlich.
Alle, die in Kindergärten, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen eingesetzt werden, müssen, aufgrund des zum 1. März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetzes, eine ärztliche Bescheinigung über ihre bestehende Masernimmunität vorlegen. Eine Kopie des Impfpasses ist nicht ausreichend.

Zusätzlich muss aus der ärztlichen Bescheinigung hervorgehen, dass Sie frei von ansteckenden Krankheiten (Windpocken, Mumps, Keuchhusten, Röteln, Zytomegalie, Ringelröteln, Hepatitis A und B) im Sinne des § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind.

Nur mit einer ärztlichen Bescheinigung, aus der eindeutig hervorgeht, dass die aufgeführten Voraussetzungen vorliegen, ist die Durchführung des Praktikums möglich. Die Stadt Mülheim an der Ruhr übernimmt keine Kosten für die Ausstellung des Nachweises, der Untersuchungen oder gegebenenfalls erforderliche Nachimpfungen.

Bei Fragen zum Schulpraktikum wenden Sie sich bitte an Fabienne Rohpeter.

Kontakt


Stand: 18.07.2023

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