Landschaftsplan - Abschnitt C 2.2 - Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsplan - Abschnitt C 2.2 - Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete dienen dem Flächenschutz. Das Landschaftsschutzgebiet hat primär den Zweck, die kultivierte Landschaft zu schützen. Es kann aus ökologischen ästhetischen oder erholungsrelevanten Gründen festgelegt werden.

Häufig werden zusammenhängende Landschaftsräume wie Auen, Wälder, Hochflächen oder Ackerfluren als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Wiesen in Selbeck
Landschaftsschutzgebiet "Saarn-Selbecker Hochflächen"



Landschaftsschutzgebiete gemäß § 21 LG

Flächengröße insgesamt ca. 3.423,0 ha

Hinweis:
Die Landschaftsschutzgebiete sind mit ihren Grenzen in der Festsetzungskarte im Maßstab 1: 10.000 dargestellt.
Die textlichen Festsetzungen und Erläuterungen gliedern sich in die Allgemeinen Festsetzungen, die für alle Landschaftsschutzgebiete gültig sind, und die Besonderen Festsetzungen für die einzelnen Landschaftsschutzgebiete.

Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz. 

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Stand: 01.12.2005

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