Landschaftsplan - Abschnitt C 2.2.2 - Besondere Festsetzungen für Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsplan - Abschnitt C 2.2.2 - Besondere Festsetzungen für Landschaftsschutzgebiete

Die Landschaftsschutzgebiete werden gemäß § 21 LG unter den Ziffern - in nachfolgenden Texten und in ihren Grenzen in der Festsetzungskarte - im Maßstab 1:10.000 festgesetzt.

2.2.2.1

Friedhof am Herderweg

2.2.2.2

Hexbachtal und Winkhauser Bachtäler

2.2.2.3

Mühlenbach/Frohnhauser Weg

2.2.2.4

Horbachtal

2.2.2.5

Speldorf - Styrumer Ruhraue

2.2.2.6

Wald zwischen Wolfsburg und Uhlenhorstweg

2.2.2.7

Nachtigallental und Scheuerbachtal

2.2.2.8

Friedhof am Heubach

2.2.2.9

Ruhraue zwischen Menden und Konrad-Adenauer-Brücke"

2.2.2.10

Park und Alter Friedhof an der Straße "Lohscheidt"

2.2.2.11

Oppspring und Rumbachtal

2.2.2.12

Witthausbusch

2.2.2.13

Hauptfriedhof

2.2.2.14

Fulerum-Icktener Terrassenplatten

2.2.2.15

Broich-Speldorfer Wald und Lintorfer Mark

2.2.2.16

Naherholungsgebiet Entenfang

2.2.2.17

Bühlsbach und Schengerholzbach

2.2.2.18

Golfplatz am Haubach

2.2.2.19

Saarn-Selbecker Hochflächen

2.2.2.20

Ruhraue zwischen Menden und Mintard

2.2.2.21

Temporäres LSG "Deponieerweiterungsfläche Kolkerhofweg"

2.2.2.22 Auberg

in nachfolgenden Texten und in ihren Grenzen in der Festsetzungskarte im Maßstab 1:10.000 festgesetzt.

Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

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Stand: 18.05.2015

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