Altfahrzeuge und deren Verbleib

Seit dem 1. Juli 2002 gibt es das neue Altfahrzeug-Gesetz (AltfahrzeugG) und die Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung, AltfahrzeugV)

Nach diesen Vorschriften in Verbindung mit § 15 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) hat jeder Fahrzeughalter bei der endgültigen Abmeldung seines Fahrzeuges (Fahrzeuge der Klasse M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und der Klasse N1: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis 3,5 t, sowie bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen gemäß RILI 92/61/EWG) einen sogenannten Verwertungsnachweis von einem zertifizierten Verwertungsbetrieb vorzulegen. Diese Betriebe können die Abmeldung des Fahrzeugs im Auftrag des Fahrzeughalters übernehmen und gleichzeitig den Verwertungsnachweis vorlegen.

Bei der Verwertung während der vorübergehenden Stilllegung besteht für den Halter oder Eigentümer des Fahrzeuges ebenfalls die Verpflichtung, das Fahrzeug unter Vorlage des Verwertungsnachweises endgültig aus dem Verkehr ziehen zu lassen.

Sofern das Fahrzeug nach der endgültigen Abmeldung nicht verwertet (verschrottet) werden soll, hat der Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs dies gegenüber der Zulassungsbehörde schriftlich zu erklären (Verbleibserklärung).
Ein entsprechendes Formular wird beim Bürgeramt vorgehalten. Sie haben auch die Möglichkeit, das Formular am Ende dieses Beitrages auf Ihren PC herunterzuladen und auszudrucken.

Keine Erklärung nach §15 (2) FZV ist erforderlich bei einer Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens nach §7 Absatz 2 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO). Gleiches gilt bei einer Zulassung als Oldtimerfahrzeug.

Folgende Firmen in Mülheim an der Ruhr dürfen nach unserer Kenntnis Fahrzeuge verwerten:

  • Autoverwertung Obermann, Frohnhauser Weg 181-197, 45472 Mülheim an der Ruhr, Telefon: 02 08 / 78 08 60
  • Kfz-Entsorgung A. Knochenhauer, Schultenhofstraße 58, 45475 Mülheim an der Ruhr, Telefon: 02 08 / 99 58 99, Fax: 02 08 / 75 72 44
  • Autoverwertung Broich GmbH, Xantener Straße 21, 45479 Mülheim an der Ruhr
    Telefon: 02 08 / 42 80 90, Fax: 02 08 / 42 72 51

Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Weitere anerkannte Annahmestellen und Verwertungsbetriebe können Sie im Internet unter www.arge-altauto.de abrufen.

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Stand: 11.05.2012

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