Bürgerversammlungen und Unterrichtung der Einwohner

Der Rat der Stadt muss nach § 23 der Gemeindeordnung (GO) Einwohner über bedeutsame Angelegenheiten unterrichten. Dies trifft besonders bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl der Einwohner nachhaltig berühren, zu.

Die Unterrichtung ist so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht. Deshalb werden regelmäßig u. a. Einwohner- bzw. Bürgerversammlungen abgehalten oder andere geeignete Informationen (z. B. Informationsschriften) herausgegeben.

Einladungen zu Bürgerversammlungen werden in der Regel durch das Amtsblatt ausgesprochen. Der Inhalt der jeweiligen Amtsblätter wird in den Tageszeitungen veröffentlicht.

Kontakt


Stand: 10.01.2011

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Ihre Nachricht

Sicherheitscode (Was ist das?)

 

Bookmarken | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel