Bestellung von Urkunden
Seit dem 1. Januar 2009 gelten gemäß dem Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007 neue Verwahrungsbestimmungen für die Personenstandsregister des Standesamtes. Nach Ablauf der Verwahrungsfristen ist das Stadtarchiv für die Erteilung von Auskünften aus den Registern zuständig. Bitte beachten Sie bei der Online-Bestellung, ob Sie Urkunden/beglaubigte Registerabschriften des Standesamtes oder Urkunden/schriftliche Registerauskünfte des Stadtarchivs benötigen.
Auskunft aus den folgenden Personenstandsregistern erteilt das Standesamt
- Geburtsregister: Jahrgänge 1902 bis heute (110 Jahre ab Beurkundungstag)
- Eheregister: Jahrgänge 1932 bis heute (80 Jahre ab Beurkundungstag), dazu rechnen auch die als Eheregister weitergeführten Familienbücher von 1958 bis 2008)
- Sterberegister: Jahrgänge 1982 bis heute (30 Jahre ab Beurkundungstag)
- Lebenspartnerschaftsregister: 2001 bis heute (80 Jahre ab Beurkundungstag)
Schriftliche Auskünfte aus den beim Standesamt verwahrten Registern sind gebührenpflichtig.
[10,00 Euro für jede Urkunde/beglaubigte Registerabschrift und 5,00 Euro für jede weitere Urkunde/Auszug aus dem selben Register für die selbe Person, dazu können im Einzelfall Suchgebühren je nach Aufwand von 17,00 Euro bis zu 66,00 Euro anfallen.]
zur Online-Bestellung von Urkunden (Standesamt)
Auskunft aus den folgenden Personenstandsregistern erteilt das Stadtarchiv
- Geburtsregister: Jahrgänge 1874 - 1901
- Eheregister: Jahrgänge 1874 - 1931
- Sterberegister: Jahrgänge 1874 - 1981
Schriftliche Auskünfte aus den beim Stadtarchiv verwahrten Registern (Registerauszüge) sind gebührenpflichtig und werden als archivische Recherche gemäß der Gebührenordnung des Stadtarchivs berechnet [15 Euro pro Registerauszug bei normalem Zeitaufwand].
Stand: 09.01.2012














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