Anmeldung des Wohnsitzes für Ausländer und deren deutschen Familienangehörigen
Wenn Sie nach Mülheim an der Ruhr umgezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, hier anmelden. Die Anmeldung muss nach dem Meldegesetz innerhalb von sieben Tagen nach dem Umzug erfolgt sein und wird im Ausländeramt, Heinrich-Melzer-Straße 1, durchgeführt.
Das persönliche Erscheinen von zumindest einem Familienmitglied ist dazu erforderlich. Ehegatten benötigen keine Vollmacht. Volljährige mitziehende Kinder müssen eine Vollmacht ausstellen.
Hinweis:
Bitte denken Sie daran, Ihre Fahrzeugpapiere, falls Sie ein Fahrzeug haben, nach einem Umzug entsprechend ändern zu lassen. Dies können Sie nach der Anmeldung im Bürgeramt erledigen.
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
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Nationalpass (und gegebenenfalls Personalausweise der deutschen Familienangehörigen)
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Heiratsurkunde
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Kinderausweis
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Geburtsurkunde
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gegebenenfalls Scheidungsurteil und Sorgerechtserklärung
Kontakt
Stand: 17.02.2012







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