Gemeinsame Anmeldung von Lehrer*innen und Erziehungsberechtigten

Gemeinsame Anmeldung von Lehrer*innen und Erziehungsberechtigten

Wenn Eltern Beratung bei Schulproblemen wünschen, sollten sie Kontakt zur Lehrkraft aufnehmen. Eine Anmeldung, mit dem in den Schulen vorliegenden Anmeldebogen, kann dann gemeinsam vorgenommen werden. - Online Redaktion - Referat I - Canva

Lehrer*innen und Erziehungsberechtigte können sich bei schulischen Fragestellungen zu einem Kind oder Jugendlichen gemeinsam an die Regionale Schulberatungsstelle wenden, um eine weitere fachliche Sicht miteinzubeziehen.

Für die Anmeldung liegt in den Schulen ein Anmeldebogen vor. Dieser wird gemeinsam von dem*der Lehrer*in und den Erziehungsberechtigten ausgefüllt. Ein*e Schulpsycholog*in wird dann einen ersten gemeinsamen Gesprächstermin vereinbaren.

Im Rahmen des Beratungsprozesses können dann beispielsweise gemeinsame Gespräche, Unterrichtsbeobachtungen und/oder Einzeltermine mit dem Kind erfolgen. Anschließend werden gemeinsam mit dem*der Lehrer*in und den Erziehungsberechtigten mögliche Lösungsansätze entwickelt und deren Umsetzung begleitet. 

Eine gemeinsame Anmeldung ist Voraussetzung dafür, dass wir bei Bedarf Einzeltermine für ein Kind oder eine*n Jugendliche*n vereinbaren.

Bei einer gemeinsamen Beratung legen die Schulpsycholog*innen Wert auf eine neutrale Haltung gegenüber allen Beteiligten sowie auf die Freiwilligkeit der Beratung.

Wenn Sie als Erziehungsberechtigte oder Lehrer*innen erst einmal alleine beraten werden möchten, können Sie sich dafür telefonisch oder per E-Mail an die Schulberatungsstelle wenden.

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Stand: 11.03.2024

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