Au-Pair
Ein Aufenthalt als Au-Pair ist für ausländische Staatsangehörige, im Alter von 17 bis 24 Jahren, bis zu einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland möglich.
Das Au-Pair wird als Gegenleistung für begrenzte Übernahme bei den laufenden familiären Aufgaben (leichte Hausarbeiten, Kinderbetreuung) in die Gastfamilie aufgenommen. Ziel des Aufenthaltes ist es, Sprachkenntnisse zu vertiefen und das Gastland besser kennen zu lernen.
Vor der Einreise ist ein entsprechendes Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen.
Voraussetzungen:
- Abschluss eines schriftlichen Vertrages über gegenseitige Rechte und Pflichten
- Abschluss einer Krankenversicherung
- Abgeben einer Verpflichtungserklärung der Gastfamilie bei der zuständigen Ausländerbehörde (Einkommensnachweise und Mietvertrag/Eigentumsnachweis vorlegen)
- Beantragung der Arbeitserlaubnis über die zuständige Ausländerbehörde
Zusätzliche Informationen für die Gastfamilie und Au-Pair können Sie sich im Kontext als PDF-Datei herunterladen.
Kontakt
Kontext
Stand: 17.02.2012














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