Ausstellung
Sie möchten in Mülheim an der Ruhr eine Ausstellung durchführen?
Dann benötigen Sie eine Festsetzung gemäß § 65 der Gewerbeordnung (GewO), die vom hiesigen Ordnungsamt, Bereich Gewerbe erteilt wird.
Unterlagen
Bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf und stellen einen formlosen Antrag.
Fügen Sie folgende Unterlagen dem Antrag bei:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Vorläufige Händlerliste
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt, da von hier gegebenenfalls andere Behörden und Institutionen angehört werden müssen.
Gebühren
Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand und beträgt im Regelfall 500,00 Euro.
Kontakt
Stand: 25.11.2011







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