Ausübung selbständiger Tätigkeit

Ausländer, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis, früher: unbefristete Aufenthaltserlaubnis / Aufenthaltsberechtigung sind, dürfen sich ohne Probleme selbständig machen und ein Gewerbe anmelden.

Bei Ausländern mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ist ggf. eine Auflagenänderung erforderlich. Die Änderung der Auflagen kann bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Zu beachten ist jedoch, dass diese Änderung nur bei Vorliegen eines besonderen örtlichen Bedürfnisses oder übergeordneten wirtschaftlichen Interesses erfolgen kann. Da für diese Prüfung die zuständigen Gewerbefachbehörden zu beteiligen sind, ist es sinnvoll, den formellen Antrag auf einem Zusatzblatt mit einer genauen Tätigkeitsbeschreibung zu ergänzen.

Hier finden Sie einen Antrag auf selbständige Tätigkeit.
Die Gebühr für eine Auflagenänderung beträgt 30,- EUR.

Kontakt


Stand: 14.03.2007

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Ihre Nachricht

Sicherheitscode (Was ist das?)

 

Bookmarken | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel