Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen
Die Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen gibt Antworten auf alle Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis.
Sie können sich an die Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen wenden, wenn die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises abgelaufen ist und verlängert werden muss. Sie erhalten außerdem Antragsformulare und wichtige Tipps für die richtige Antragstellung.
Schwerbehinderte Menschen, die bereits im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit einer anerkannten "außergewöhnlichen Gehbehinderung" (Merkzeichen aG auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises) sind, können bei Einhaltung einer gewissen Einkommensgrenze den Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen.
Es darf jedoch kein Kraftfahrzeug mit steuerlichen Vergünstigungen angemeldet sein. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden Gutscheine für Fahrten mit Mülheimer Taxen ausgegeben.
Die Einzelheiten erfahren Sie bei der Beratungsstelle, dort liegt auch ein Merkblatt bereit.
Die Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen ist außerdem auch Ansprechpartner für Schwerbehinderte, die im Arbeitsleben stehen und für Mülheimer Arbeitgeber, wenn es sich um Kündigungsschutz und die begleitende Hilfe im Arbeitsleben handelt.
Ansprechpartnerin:
Nicola Zschocke,
Telefon: 0208 / 455-5064
Sozialamt, Ruhrstraße 1, Erdgeschoss, Zimmer 23
Öffnungszeiten:
Täglich von 8 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung.
Zusätzlich können Sie sich bei Fragen zum Schwerbehindertenausweis auch direkt an die Stadtverwaltung Essen wenden.
Stadt Essen
Kurfürstenstraße 33
45138 Essen
Telefon: 0201 / 88-0
Außerdem an jedem ersten Mittwoch im Monat (ausgenommen sind die Sommerferien) von 8 bis 12 Uhr.
Sondersprechstunden im Gesundheitsamt, Heinrich-Melzer-Straße 3, Raum 2.18 (Barrierefreier Zugang)
Kündigungsschutz
Jeder Arbeitgeber benötigt zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Arbeitnehmers die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes in Köln. Ohne diese Zustimmung ist eine ausgesprochene Kündigung unwirksam.
Da auch eine nachträgliche Genehmigung nicht möglich ist, muss rechtzeitig ein Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gestellt werden. Die örtliche Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen ermittelt den Sachverhalt und klärt die Verhältnisse umfassend und erschöpfend auf.
Ausgleichsabgabe
Aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe können Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer Gelder für die Schaffung, die Erweiterung, die Ausstattung und Modernisierung von Arbeitsplätzen erhalten. Kompetente Ingenieure haben individuelle Problemlösungen für jeden Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Menschen parat.
Begleitende Hilfe
Weil sich viele Schwierigkeiten und Probleme bei der Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer aus mangelhafter Information ergeben, berät die Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen auch Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen im Bereich der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.
Wenn es zwischen Arbeitgebern und schwerbehinderten Arbeitnehmern zu Konflikten kommt, hilft die Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen als neutraler Gesprächspartner weiter.
Kontakt
Stand: 02.02.2012













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