Checkliste für barrierefreies Bauen
Die 1989 von der Arbeitsgemeinschaft der in der Behindertenarbeit tätigen Vereinigungen (AGB) Mülheim gemeinsam mit der Behindertenkoordination des Gesundheitsamtes erarbeitete Checkliste zum Thema "Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Bereich" wurde im Laufe der Jahre ständig fortgeschrieben und aktualisiert.
In der Landesbauordnung NRW ist die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und besondere Personengruppen im § 55 klar definiert. Dieser Personenkreis soll öffentliche bauliche Anlagen in allen Teilen, die dem allgemeinen Besucherverkehr dienen, barrierefrei und ohne fremde Hilfe erreichen und zweckentsprechend nutzen können.
Die Arbeitsgemeinschaft der in der Behindertenarbeit tätigen Vereinigungen (AGB), die Behindertenkoordinatorin und der ImmobilienService der Stadt Mülheim entwickelten einen Leitfaden und Checkliste für eine barrierefreie Gestaltung öffentlicher Gebäude.
2009 entschloss sich der ImmobilienService der Stadt Mülheim an der Ruhr, diese Checkliste als verbindliches Element für alle städtischen Gebäude durch den Rat der Stadt zu verabschieden. Diese Checkliste ist bindend für alle Bauvorhaben und Planungen zu verwenden.
Hier finden Sie die Checkliste und außerdem weiterführende Informationen zu diesem Thema unter www.nullbarriere.de.
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Stand: 21.12.2011













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