Datenschutzerklärung für Meldedaten

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Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Im Melderegister sind die persönlichen Daten (Namen, Anschriften, Geburtsdatum und weitere Daten) aller gemeldeten Einwohner*innen gespeichert.
Gegen die Erteilung von Melderegisterauskünften in besonderen Fällen besteht ein Widerspruchsrecht. Im Falle eines Widerspruchs wird im Melderegister eine Übermittlungssperre gesetzt.

Hände einer Person an der Tastatur eines Laptops, Symbol-Schlösser schweben im Bild. Internetzugang, Computer, Sicherheit, - Canva

Widerspruch kann in folgenden Fällen erhoben werden:

  • Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) in Verbindung mit § 58c Absatz 1 Soldatengesetz. Diese Datenübermittlung erfolgt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige.
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger*innen, Presse oder Rundfunk (§ 50 Absatz 5 BMG in Verbindung mit § 50 Absatz 2 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Absatz 5 BMG in Verbindung mit § 50 Absatz 3 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person (§ 42 Absatz 3 BMG in Verbindung mit § 42 Absatz 2 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wähler*innengruppen und andere bei Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Absatz 1 BMG)

 

Formulare

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Ein Vordruck zur Antragstellung ist dem Beitrag beigefügt.

 

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Stand: 25.05.2023

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