Datenschutzerklärung für Meldedaten

Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten

Im Melderegister sind die persönlichen Daten (Name, Anschriften, Geburtsdatum und weitere Daten) jedes gemeldeten Einwohners gespeichert.
Gegen die Erteilung von Melderegisterauskünften in besonderen Fällen besteht ein Widerspruchsrecht. Im Falle eines Widerspruchs wird im Melderegister eine Übermittlungssperre gesetzt.

Widerspruch kann in folgenden Fällen erhoben werden:

  • Gegen die Übermittlung von Daten an die Religionsgesellschaft des Ehegatten,  wenn dessen Religion abweichend von der Religion des/der Antragstellers/in ist
    (§ 32 Abs. 2 Meldegesetz NRW)
  • Gegen die Weitergabe von Daten wenn ein Alters- oder Ehejubiläum begangen wird (§ 35 Abs. 3 Meldegesetz NRW)
  • Gegen die Weitergabe an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen oder unmittelbaren Wahlen von BürgermeisterInnen sowie Auskünfte im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden (§ 35 Abs. 1 und 2 Meldegesetz NRW)
  • Gegen die Weitergabe des Namens und der Anschrift an Adressbuchverlage (§ 35 Abs. 4 Meldegesetz NRW) 
  • Gegen den Abruf einer Melderegisterauskunft über das Internet
  • Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz. Diese Datenübermittlung erfolgt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige.
Formulare

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Einen Vordruck zur Antragstellung finden Sie unten im Kontext.

 

Kontakt

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Kontext


Stand: 08.03.2012

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