Ehrenpatenschaften
Die Stadt Mülheim an der Ruhr übernimmt bei der Geburt des 5. Kindes einer Familie die Ehrenpatenschaft.
Voraussetzung ist, dass zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens fünf lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern, demselben Vater oder derselben Mutter abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.
Ein diesbezüglicher Antrag ist beim
Büro der Oberbürgermeisterin
Am Rathaus 1 (Eingang: Schollenstr. 4), Erdgeschoss, Zimmer A.01,
(möglichst innerhalb eines Monats nach der Geburt des Kindes) zu stellen.
Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft bei der Geburt eines 7. Kindes, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern, demselben Vater oder derselben Mutter abstammen. Das Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
Ein Antrag muss ebenfalls im Büro der Oberbürgermeisterin gestellt werden.
Die jeweilige Ehrenpatenschaft wird durch eine Urkunde dokumentiert, die durch die Oberbürgermeisterin oder ihre Vertretung überreicht wird.
Unterlagen
Vorlage der Geburtsurkunde
Kontakt
Stand: 25.01.2012














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