Einbürgerung

Sie wollen sich einbürgern lassen und wissen nicht wie?

Seit dem 1.1.2000 gelten für einen bestimmten Personenkreis neue Richtlinien zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer begründet Rechte und Pflichten; sie gewährt Heimatrecht und ist Voraussetzung für das Wahlrecht und die Wählbarkeit. Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt zum Einbürgerungsantrag.

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Stand: 13.10.2010

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