Ersatz-Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief)
Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief) ist zunächst einmal - auch in Ihrem Interesse - eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erforderlich.
Nach Antragstellung beim Bürgeramt wird der in Verlust geratene Fahrzeugbrief beim Kraftfahrt-Bundesamt aufgeboten. Nach etwa 4 Wochen wird der Ersatzbrief per Einschreiben an den Berechtigten übersandt oder - wenn gewünscht - auch von diesem abgeholt.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters,
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis oder Pass eines Geschäftsführers oder Prokuristen,
- bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug,
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei (dann hier keine eidesstattliche Versicherung notwendig),
- Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein)
- eine eidesstattliche Versicherung der Halterin/des Halters (kann auch im Bürgeramt ausgestellt werden)
- wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihr Vertreter Ihre schriftliche Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Reisepass im Original (keine Kopien!); zusätzlich muss sich Ihr Vertreter auch selbst ausweisen können (weitere Informationen zur Vollmacht erhalten Sie in den weite untenstehenden Links),
- eventuell Kaufvertrag über das Fahrzeug als Eigentumsnachweis und
- wurde das Fahrzeug durch eine Firma oder Bevollmächtigten zugelassen (der den Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung II nach der Zulassung bei der Zulassungsbehörde in Empfang genommen hat), ist eine Bescheinigung des Betreffenden vorzulegen, die besagt, dass dieses Dokument danach an den Halter ausgehändigt wurde und nicht beispielsweise als Sicherheit hinterlegt worden ist.
Formulare
- keine -
Gebühren
- 100,80 Euro einschließlich der Briefübersendung per Einschreiben.
Kontakt
Stand: 18.04.2012














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