Ersatz-Führerschein

Wenn Ihnen durch Verlust oder Diebstahl der Führerschein abhanden gekommen ist, erhalten Sie zunächst eine Ausnahmegenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland, die Sie für die Dauer der Ersatzausstellung von der Pflicht befreit, einen Führerschein mitzuführen.

Sobald Ihr Ersatzführerschein von der Bundesdruckerei fertiggestellt worden ist, erhalten Sie diesen per Post. Die Bearbeitungsdauer bis zur Aushändigung des Führerscheines beträgt rund 4 Wochen.

In dringenden Fällen bietet die Bundesdruckerei die Möglichkeit an, den Führerschein per Expresszustellung zu beantragen: Dann kann der Führerschein in der Regel nach 3 Tagen ausgehändigt werden (bitte die zusätzliche Gebühr unten beachten!).

 

Unterlagen

Unterlagen

Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus der Führerscheinkartei oder -datei der ausstellenden Behörde, sofern Ihr Führerschein nicht in Mülheim an der Ruhr ausgestellt wurde. Diesen Auszug bekommen Sie in der Regel auf telefonische Anfrage zugeschickt.
  • ein aktuelles Passbild, biometrietaugliches Frontfoto (weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei).

 

Gebühren

Gebühren

40,10 Euro

zzgl. 10,00 Euro für eine Ausnahmegenehmigung
zzgl. 29,75 Euro für eine Expresszustellung

 

Kontakt

Kontakt


Stand: 30.06.2011

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Ihre Nachricht

Sicherheitscode (Was ist das?)

 

Bookmarken | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel