Erteilung und Verlängerung eines Jagdscheines
Um einen Jagdschein zu verlängern, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Bescheinigung der Versicherung über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung. Achtung! Eine Beitragsrechnung reicht als Nachweis nicht aus!
- Eventuell ein Passbild, wenn der Jagdschein nicht mehr verlängert werden kann.
Sollten Sie den Jagdschein erstmalig lösen, so bringen Sie bitte zusätzlich das Prüfungszeugnis und ein Passbild mit.
Bei der Beantragung/Verlängerung des Jagdscheines ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Sie können niemanden beauftragen, den Jagdschein für Sie zu verlängern.
Die Gebühr für die Verlängerung/Ausstellung des Jagdscheines beträgt zurzeit für ein Jahr 80,00 Euro, für 2 Jahre 140,00 Euro und für 3 Jahre 200,00 Euro und ist in bar zu entrichten.
Kontakt
Stand: 02.05.2012













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