EU-Osterweiterung
Die Europäische Union hat zurzeit insgesamt 27 Mitgliedsstaaten. Noch nie hat es in Europa einen derartigen Zusammenschluss gegeben. Seit dem 1. Januar 2007 wurden Rumänien und Bulgarien als neue Mitglieder aufgenommen.
| bisherige EU-Staaten | neue EU-Staaten |
|
Belgien Estland Lettland Malta Polen Slowakei Tschechien Zypern |
seit 1. Januar 2007: Bulgarien Rumänien |
Was ist durch diese Erweiterung nach Osten ausländerrechtlich zu beachten?
Die Freizügigkeitsregelung für EU-Staaten bezüglich der Wohnsitznahme und der Arbeitsaufnahme soll für alle gelten, jedoch haben die alten EU-Staaten bis zu sieben Jahre Zeit, diese Freizügigkeit für ihr Land umzusetzen. Für Bulgarien und Rumänien gilt eine Übergangsregelung. Sie kann von einem bisherigen EU-Land zum anderen unterschiedlich sein. Nach dem Beitritt der neuen EU-Länder entfällt die Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland. Die Staatsangehörigen dieser Länder können die Aufenthaltserlaubnis-EU, die sie für den Aufenthalt von mehr als drei Monaten benötigen, nach der Einreise beantragen. Grenzkontrollen finden jedoch weiterhin statt solange die neuen Staaten noch nicht dem Schengener Abkommen beigetreten sind.
Wichtig für die Einreise zur Arbeitsaufnahme aus den neuen EU-Staaten:
Arbeitnehmer benötigen wie bisher eine Arbeitsgenehmigung. Wer sich länger als einen Monat im Bundesgebiet aufhalten will, muss seinen Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis-EU ist die Vorlage einer gültigen Arbeitserlaubnis erforderlich. Selbständige und Firmen können jetzt schon innerhalb der EU eine Niederlassung gründen. Weitere Informationen, insbesondere für Werkvertragsarbeitnehmer und Studenten, hält das Auswärtige Amt für Sie bereit.
Kontakt
Stand: 17.02.2012













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